Stiftung zum Gedenken an Helmut Schmidt
Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll der Bund eine Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung in Hamburg einrichten. Der Bundestag überwies den Antrag (18/8858) von CDU/CSU und SPD am vergangenen Donnerstag ohne Aussprache in die Ausschüsse. Zweck der Stiftung soll es sein, das Andenken an das Wirken Schmidts für "Freiheit und Einheit des deutschen Volkes, für den Frieden und die Einigung Europas" und die Völkerverständigung zu wahren.
Bismarck-Museum soll in Stiftung integriert werden
Die museale und wissenschaftliche Betreuung des Bismarck-Museums Schönhausen (Elbe) in Sachsen-Anhalt soll durch die Otto-von-Bismarck-Stiftung übernommen werden. Damit soll der kulturhistorischen Bedeutung des Geburtshauses Bismarcks Rechnung getragen werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8497) überwies der Bundestag am vergangenen Donnerstag im vereinfachten Verfahren in die Ausschüsse.
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