Atomteststopp-Abkommen, 1963
Versuche mit Kernwaffen unter Wasser, in der Atmosphäre oder im Weltraum werden verboten.
Atomwaffen-Sperrvertrag, 1968
Die offiziellen Atommächte verpflichten sich, die Technologie nicht an Drittstaaten weiterzugeben. Nicht-Nuklearmächte erklären den Verzicht auf Atomwaffen.
SALT-I, 1972
Vertrag auf Grundlage der "Strategic Arms Limitation Talks". Begrenzung der Zahl U-Boot-basierter Raketen als auch landgestützter Interkontinentalraketen.
ABM-Vertrag, 1972
Die USA und die Sowjetunion erklären sich bereit, ihre Raketenabwehrsysteme zu begrenzen. Die USA kündigen den Vertrag einseitig 2002.
SALT-II, 1979
Weitere Begrenzung für Trägersysteme für strategische Nuklearwaffen. Bewaffnung von Langstreckenbombern mit Nuklearwaffen wird eingeschränkt.
INF-Vertrag, 1987
Der "Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensystem" zwischen den USA und der Sowjetunion sieht die Vernichtung von Raketen mit Reichweiten zwischen 500 und 5500 Kilometern vor.
START-1, 1991
Sowjetunion und die USA einigen sich auf eine deutliche Reduktion von Interkontinentalraketen-Sprengköpfen.
START-2, 1993
Auf Interkontinentalraketen mit Mehrfachsprengköpfen soll gänzlich verzichtet werden. Zudem sollen die Bestände an landgestützten Interkontinentalraketen weiter verringert werden.
Kernwaffenteststopp-Vertrag, 1996
Kompletter Verzicht auf Kernwaffentests. Von 183 Staaten unterschrieben, 164 haben ratifiziert. Zum Inkrafttreten fehlt aber noch die Ratifikation unter anderem durch die USA, China und Nordkorea.
SORT, 2002
Russland und die USA einigen sich auf eine weitere Reduktion der operativ verfügbaren Sprengköpfe.
New START, 2010
Weitere Reduktion von Sprengköpfen (maximal 1550) und Trägersystemen (maximal 800). Läuft bis 2020.
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