1,73 Millionen Euro für die Bundesversammlung
Der Deutsche Bundestag, der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages und die Mitglieder des Europäischen Parlaments sollen im Jahr 2017 über 849,69 Millionen Euro verfügen können. Das sind 7,3 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr (2016: 856,98 Millionen Euro). Die Personalausgaben sollen 591,65 Millionen Euro (577,92 Millionen Euro) betragen. Für Investitionen sind 19,6 Millionen Euro (38,97 Millionen Euro) eingeplant und für sächliche Verwaltungsausgaben 132,61 Millionen Euro (135,41 Millionen Euro). Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind 105,82 Millionen Euro (104,67 Millionen Euro) vorgesehen. Die Gesamtausgaben des Wehrbeauftragten sollen 2017 4,56 Millionen Euro (4,53 Millionen Euro) betragen. Für die 96 deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament stehen bisher im kommenden Jahr insgesamt 6,95 Millionen Euro (6,65 Millionen Euro) bereit. Für die Bundesversammlung, die 2017 den Bundespräsidenten wählt, sind 1,73 Millionen Euro reserviert.
Ausgaben des Bundesrats steigen
Der Etat des Bundesrats soll von 25 Millionen Euro in diesem Jahr auf 28,17 Millionen Euro im Jahr 2017 steigen. Dabei steigen die Personalausgaben von 15,53 Millionen Euro auf 16,35 Millionen Euro. Für sächliche Verwaltungsausgaben sollen 10,84 Millionen Euro (2016: 8,72 Millionen Euro) zur Verfügung stehen. Für Investitionen sind nach 440.000 Euro im Haushaltsjahr 2016 im kommenden Jahr 595.000 Euro vorgesehen. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) stehen 392.000 Euro (303.000 Euro) bereit.
Unveränderter Etat beim Bundesrechnungshof
Die Ausgaben des Bundesrechnungshofes sollen 2017 beinahe unverändert 148,42 Millionen Euro (2016: 148,61 Millionen Euro) betragen. Davon ist der weitaus größte Teil für Personalausgaben vorgesehen, die von 122,58 Millionen Euro auf 119,71 Millionen Euro fallen sollen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen von 18,61 Millionen auf 20,45 Millionen Euro steigen. Für Investitionen sind 1,22 Millionen Euro (1,12 Millionen Euro) vorgesehen. Die Zuweisungen und Zuschüsse sollen von 6,21 Millionen auf 7,14 Millionen Euro steigen.
Weniger Ausgaben beim Schuldendienst
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Gesamtausgaben bei der Bundesschuld 2017 rund 20,12 Milliarden Euro betragen. Das sind 5,11 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr (2016: 25,23 Milliarden Euro). Der Schuldendienst soll 19,29 Milliarden Euro (23,77 Milliarden Euro) betragen. Für Investitionen sind 0,79 Milliarden Euro (1,41 Milliarden Euro) vorgesehen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen auf 44,07 Millionen Euro (40,49 Millionen Euro) steigen.
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