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RECHT : Weg frei für europaweite Kontopfändung

26.09.2016
2023-08-30T12:30:07.7200Z
2 Min

Die europäische Integration macht auch bei Gerichtsvollziehern nicht Halt. Vergangene Woche hat der Bundestag ein Gesetz (18/7560) beschlossen, das die Voraussetzungen für die europaweite Kontenpfändung schafft. Die Europäische Kontenpfändungsverordnung wird ab dem 18. Januar 2017 in allen EU-Mitgliedstaaten außer Großbritannien und Dänemark unmittelbar geltendes Recht, zu ihrer Durchführung in Deutschland sind einige Anpassungen in der Zivilprozessordnung sowie anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlich. Die EU-Verordnung soll die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürger sowie Unternehmen erleichtern und die Vollstreckung vereinfachen. Gläubiger sollen in die Lage versetzt werden, in allen EU-Staaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken. Das jetzt verabschiedete Gesetz regelt insbesondere, welche Gerichte, Behörden und Personen für die Durchführung der Kostenpfändungsverordnung zuständig sind.

In den Ausschussberatungen war der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch in einigen Punkten geändert worden. So darf nun der Gerichtsvollzieher, um den Aufenthaltsort eines Schuldners herauszufinden, in jedem Fall bei den Trägern der Gesetzlichen Rentenversicherung oder dem Kraftfahrtbundesamt nachfragen. Nach dem Regierungsentwurf sollte dies nur erlaubt sein, wenn die Ansprüche des Gläubigers mindestens 500 Euro betragen. Die Abschaffung dieser Bagatellgrenze erleichtere die Eintreibung, argumentierten die Koalitionsfraktionen. Außerdem müssten seltener Haftbefehle wegen geringer Forderungen erlassen werden.

Die Oppositionsfraktionen sehen durch diese und andere Änderungen sowohl den Datenschutz als auch den Schuldnerschutz eingeschränkt. Die Grünen, die mit dem Regierungsentwurf einverstanden gewesen wären, hatten im Rechtsausschuss den Änderungsantrag der Koalition abgelehnt. In der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf enthielten sie sich dann. Die Linke stimmte mit Nein.