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GESUNDHEIt ii : Verbot für Psychodrogen

Gesetz gegen gefährliche »Legal Highs«

26.09.2016
2023-08-30T12:30:07.7200Z
2 Min

Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag vergangene Woche das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) der Bundesregierung verabschiedet. Damit sind die Psychodrogen, die auch als "Legal Highs" bezeichnet werden, in Deutschland künftig verboten.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014, wonach bestimmte psychoaktive Stoffe nicht unter den Arzneimittelbegriff fallen, konnten diese Mittel zumeist nicht mehr im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingeordnet werden. Dadurch war eine Regelungs- und Strafbarkeitslücke entstanden. Aufgrund des stark expandierenden Marktes für NPS sah die Bundesregierung dringenden Handlungsbedarf.

Das neue Gesetz (18/8579) sieht nun ein Erwerbs-, Besitz- und Handelsverbot für solche Drogen vor. Zudem soll die Weitergabe der Substanzen unter Strafe gestellt werden. Das Verbot bezieht sich auf Stoffgruppen, um eine Verbreitung in immer neuen Varianten zu verhindern. Die Substanzen werden auch als Kräutermischungen, Badesalze, Dünger oder Raumlufterfrischer vertrieben. Experten warnten daher schon länger, durch die gezielte Verharmlosung der Drogen würden Konsumenten getäuscht und gefährdet.

Gesundheitsexperten hatten in einer Anhörung über den Gesetzentwurf Anfang Juli ebenfalls für ein weitreichendes Verbot dieser Drogen plädiert. Die Fachleute machten dabei deutlich, dass diese Stoffe schwer schädigende, mitunter auch tödliche Wirkungen entfalten können. Nach Informationen der Drogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU) sind 2015 insgesamt 39 Menschen in Deutschland nach dem Konsum dieser Designerdrogen gestorben.

Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) beinhalten NPS synthetische Cannabinoide, Phenylethylamine oder Cathinone. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) registriere seit Jahren eine Zunahme dieser Stoffe. Bis Ende 2015 seien 560 NPS ermittelt worden, wobei die chemische Grundstruktur immer so geändert werde, dass neue Präparate keinen gesetzlichen Regelungen unterlägen.

Keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/8459) mit dem Ziel, das Betäubungsmittelrecht auf den Prüfstand zu stellen. Betäubungsmittelverbote lösten keine drogenbezogenen Probleme, sondern verursachten sie maßgeblich mit, argumentierte die Linksfraktion und forderte eine wissenschaftliche Evaluation der positiven und negativen Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts. Auch die Grünen sehen solche Drogenverbote kritisch, weil dies zu einem ausufernden Schwarzmarkt führen könnte.