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gesundheit iii : Neues Vergütungssystem

Bessere Versorgung psychisch Kranker

26.09.2016
2023-08-30T12:30:07.7200Z
2 Min

Die schwierige Versorgung von Patienten mit psychischen Erkrankungen soll sich verbessern. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/9528) vorgelegt, über den das Plenum in der vergangenen Woche erstmals beraten hat. Mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" (PsychVVG) soll künftig die Betreuung psychisch kranker Menschen genauer an die speziellen Erfordernisse der Fachkliniken wie auch der Patienten angepasst werden.

Das pauschalierende Entgeltsystem für Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen (Psych-Entgeltsystem) wird weiterentwickelt, wobei das jetzige System PEPP, das seit 2013 auf freiwilliger Basis eingesetzt wird, ein Jahr länger genutzt werden kann und auch künftig für die Kategorisierung genutzt werden soll.

Auf ein landeseinheitliches Preisniveau der Kliniken wird künftig verzichtet. Statt dessen können psychiatrische und psychosomatische Kliniken ihr Budget einzeln verhandeln, um regionale oder strukturelle Besonderheiten besser zu berücksichtigen. Basis für die Kalkulation in den Kliniken soll der jeweils festgestellte tatsächliche Aufwand sein, wobei künftig verbindliche Mindestvorgaben bei der Personalausstattung mit entsprechenden Nachweisen gelten sollen. Um die sektorenübergreifende Versorgung zu stärken, wird eine psychiatrische Akutbehandlung im häuslichen Umfeld als Krankenhausleistung eingeführt. Umgekehrt sollen psychiatrische Kliniken mit psychosomatischen Fachabteilungen solche Patienten, die eine ambulante Versorgung brauchen, auch behandeln können.

Mit dem Psychiatrie-Gesetzentwurf soll zugleich die für 2017 geplante zusätzliche Finanzspritze für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro beschlossen werden. Das Geld wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds genommen und den Kassen zugeleitet. Eine Milliarde Euro sind vorgesehen, um Mehrbelastungen durch die Flüchtlinge auszugleichen. Weitere 500 Millionen Euro stehen bereit, um die Telematikinfrastruktur der Kassen aufzubauen.

Reiner Meier (CSU) verspricht sich von dem Psychiatriegesetz gerechtere und auch transparentere Vergütungsstrukturen. Nicht alle regionalen Kostenunterschiede ließen sich mit besseren Leistungen oder örtlichen Besonderheiten nachvollziehen. Dirk Heidenblut (SPD) erklärte, ein Mangel des bisherigen PEPP-Systems sei gewesen, dass in der Personalrichtlinie keine Verbindlichkeit gelegen habe. Harald Weinberg (Linke) sagte, PEPP komme nicht wie geplant, drohe aber, durch die Hintertür eingeführt zu werden. Das fürchtet auch Maria Klein-Schmeink (Grüne), die rügte, der Entwurf bleibe weit hinter den Zielen zurück.