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LEIHARBEIT : Löhne zweiter Klasse

Koalition und Opposition streiten über mehr Rechte für Beschäftigte und strengere Regeln für Arbeitgeber

26.09.2016
2023-08-30T12:30:07.7200Z
4 Min

Rund eine Million Leiharbeiter gibt es in Deutschland. Wirklich gut davon leben kann allerdings nur ein Teil: Bei zwei von drei Leiharbeitern liegt das Einkommen unter der Niedriglohnschwelle. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9557) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (18/9259) hervor.

Diese prekäre Form der Beschäftigung soll ein Ende haben. Darin sind sich die Fraktionen im Bundestag einig. Doch der Gesetzentwurf (178/9232), den Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dazu am vergangenen Donnerstag zur ersten Beratung eingebracht hat, sorgte im Plenum für heftigen Streit. Vor allem die vorgesehen Ausnahmen zugunsten der Unternehmen kritisierte die Opposition als "Etikettenschwindel".

Zeitliche Begrenzung Das erklärte Ziel der Gesetzesnovelle ist es, "Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen" zu beschränken und den Missbrauch von Werksverträgen zu verhindern. Um zu erreichen, dass Unternehmen die Arbeitnehmerüberlassung nur "zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs" und nicht auf Dauer nutzen, soll die Überlassungshöchstdauer künftig 18 Monate, in Ausnahmefällen maximal 24 Monate betragen. Gleichzeitig regelt die Novelle, dass Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Nach neun Monaten sollen sie hinsichtlich des Arbeitsentgelts den Stammarbeitern beim Entleiher gleichgestellt werden. Längere Abweichungen sollen nur möglich sein, wenn durch Zuschlagstarifverträge sichergestellt wird, dass die Leiharbeiter stufenweise an ein Arbeitsentgelt herangeführt werden, "das von den Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche als gleichwertig mit dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmern in der Einsatzbranche festgelegt ist". Dies müsse nach spätestens 15 Monaten Einsatzdauer erreicht werden.

Und genau gegen diesen Punkt laufen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Sturm. Was Nahles vorgelegt habe, monierte Linken-Fraktionschefin Sahra Wagenknecht, sei "eine Verhöhnung der Betroffenen". Jeder wisse, dass die meisten Leiharbeiter weniger als neun Monate bei einem Verleiher beschäftigt seien und so nie in den Genuss des versprochenen gleichen Lohns für gleiche Arbeit kämen. Insgesamt wäre es der Linksfraktion am liebsten, es würde überhaupt keine Leiharbeit geben: Diese sei "demütigend", schaffe Arbeitnehmer zweiter Klasse und befördere eine beständige "Lebensunsicherheit". Aus guten Gründen sei die Arbeitnehmerüberlassung lange Zeit nur unter besonders restriktiven Regelungen möglich gewesen, bis die rot-grüne Koalition 2002 den "Renditejägern" den "roten Teppich ausgerollt" habe, schimpfte Wagenknecht. In einem Antrag (18/9664) fordert Die Linke deshalb, gegen die Etablierung von Leiharbeit und Werksverträgen vorzugehen.

Weniger grundsätzlich, aber ebenso kritisch nahmen die Grünen den Entwurf der Koalition auseinander. Beate Müller-Gemmeke bemängelte, die angestrebte Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten sorge für neue "Drehtüreffekte", weil die Betroffene in die Arbeitslosigkeit zurückgeschickt würden, während die Unternehmen stets neue Kräfte anheuern könnten. Damit werde der "Missbrauch gesetzlich legitimiert". In einem eigenen Gesetzentwurf (18/7370) fordern die Grünen die gleiche Bezahlung von Leiharbeitnehmern vom ersten Tag an und zusätzlich einen Flexibilitätsbonus. Das würde dafür sorgen, dass sich Leiharbeit nur noch in eingeschränkten Fällen betriebswirtschaftlich lohnt, argumentierte Müller-Gemmeke.

Die Koalition hingegen ist zufrieden mit dem Gesetzentwurf, über den sie intern lange gestritten hat. Arbeitsministerin Nahles betonte, weil "mancherorts" in den vergangenen Jahren "in Vergessenheit" geraten sei, dass die Leiharbeit kein Instrument sein soll, um Stammbelegschaften zu ersetzen, sei die Neuregelung nötig. Nahles nannte als wichtigste Klarstellungen, dass Leiharbeiter künftig nach neun Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbeschäftigten erhalten sollen und die Höchstverleihdauer bei 18 Monaten liegen soll. Dass dabei zahlreiche Ausnahmen möglich sind, begründete die Arbeitsministerin damit, dass man so die Sozialpartner stärke, die das "Herz der sozialen Marktwirtschaft" seien. Dass die Höchstverleihdauer an die Person des Arbeitnehmers und nicht an den Arbeitsplatz gebunden sei, mache Sinn: So sei sichergestellt, dass der Leiharbeiter nicht von Station zu Station versetzt werde.

Regionale Unterschiede Karl Schiewerling (CDU) argumentierte, im Bereich der Leiharbeit habe man es mit regional höchst unterschiedlichen Situationen zu tun. Einerseits gebe es hoch qualifizierte Leiharbeiter etwa im Bereich der Medizin, die in diesen Arbeitsverhältnissen mehr Geld verdienen würden und keines besonderen Schutzes bedürften. Andererseits sei Leiharbeit für viele Menschen ohne Berufsabschluss oder Arbeitslose eine Chance, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Für die Leiharbeit sei einerseits eine große Flexibilität, andererseits der Schutz von Arbeitnehmern wichtig. Schiewerling betonte, dass durch den Gesetzentwurf künftig Werkverträge und Leiharbeit besser getrennt würden und ein missbräuchlicher "Spurwechsel" zwischen beiden Beschäftigungsformen nicht mehr möglich sei.

Diese Regelung lobte auch der SPD-Abgeordnete Markus Paschke. Man habe hier für schärfere Sanktionen gesorgt. Gleichzeitig würden mit dem Verbot, Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen, im Bereich des größten Missbrauchs "die Tore zugemacht".