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KULTUR : Verkürzung der Schutzfristen

26.09.2016
2023-08-30T12:30:07.7200Z
1 Min

Die Schutzfristen im Bundesarchiv sollen deutlich verkürzt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9633) zur Neuregelung des Bundesarchivrechts vor, über den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung beriet. Mit der Gesetzesnovelle soll das Bundesarchiv nutzer- und wissenschaftsfreundlicher werden. Es nimmt die Aufgaben eines Nationalarchivs wahr, in dem Akten, Unterlagen, Filme und Fotos des Bundes, der DDR, des Deutschen Reichs und des Deutschen Bundes dauerhaft gesichert und wissenschaftlich aufgearbeitet werden.

Nach dem Willen der Regierung soll personenbezogenes Archivgut bereits zehn Jahre nach dem Tod der betreffenden Person veröffentlicht werden dürfen. Bislang galt eine Schutzfrist von 30 Jahren. Im Fall von Amtsträgern und Personen der Zeitgeschichte soll die Schutzfrist sogar komplett entfallen, wenn der schutzwürdige Privatbereich nicht betroffen ist. Die Schutzfrist für Archivgut, das der Geheimhaltung unterliegt, sollen von 60 auf 30 Jahre verkürzt werden können, wenn eine Veröffentlichung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet. Zudem sollen in Zukunft alle öffentlichen Stellen des Bundes ihre Akten und Unterlagen nach 30 Jahren dem Bundesarchiv anbieten.

Prinzipiell stößt der Gesetzentwurf bei allen Fraktionen auf Zustimmung. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mahnten allerdings Nachbesserungsbedarf an. Sie halten die Einschränkungen für die Übergabe von Akten und Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes an das Bundesarchiv, wenn "schutzwürdige Interessen" von BND-Mitarbeitern betroffen sind, für zu dehnbar.