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MEDIEN : Streit über das Recht auf Information

Grüne, Linke und SPD wollen ein Presseauskunftsgesetz, die Union aber sagt Nein

26.09.2016
2023-08-30T12:30:07.7200Z
2 Min

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende Juli 2015 war eigentlich eindeutig: Bundesbehörden haben gegenüber der Presse eine Auskunftspflicht. Dies leitet sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes ab. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2013 war ebenso eindeutig: Ja, der Auskunftsanspruch der Presse leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Aber: Die Pressegesetze der Bundesländer sind nicht auf Bundesbehörden anwendbar, da den Ländern hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Sprich: Die Länder können Bundesbehörden nicht zu Auskünften gegenüber der Presse verpflichten.

Einen Ausweg aus der verzwickten Rechtslage könnte ein Bundesgesetz bieten. So sieht es auch eine Mehrheit im Bundestag. Denn nicht nur die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich wiederholt für eine gesetzlich fixiertes Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden ausgesprochen, sondern auch die SPD. Doch die CDU/CSU-Fraktion mauert. Und da die SPD den offenen Bruch mit dem Koalitionspartner in dieser Frage nicht wagen möchte, wird auch der Gesetzentwurf der Grünen (18/8246), über den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung beriet, wohl keine Mehrheit im Parlament finden.

Der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer begründete die Ablehnung des grünen Gesetzentwurf durch die Unionsfraktion mit drei Argumenten: Erstens sei das Gesetz schlichtweg überflüssig, da das Bundesverfassungsgericht das Auskunftsrecht der Presse ausdrücklich bejaht habe. Zweitens fehle dem Bund die Gesetzgebungskompetenz, sagte Mayer.

Föderalismusreform In der Tat liegt die Kompetenz für die Pressegesetzgebung seit der Föderalismusreform von 2006 bei den Ländern. Und von seinem bis dahin vorhanden Recht auf Rahmengesetzgebung hat der Bund nie Gebrauch gemacht. Drittens geht der Union die grüne Gesetzesvorlage zu weit: Sie zwinge die Behörden nicht nur zur Herausgabe von Informationen, sondern auch, diese zu beschaffen. "Dafür ist die öffentliche Hand wirklich nicht zuständig", sagte Mayer.

Sebastian Hartmann vom Koalitionspartner SPD hielt dagegen, dass es dem Bund "gut zu Gesicht" stehe, einen Informationsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden zu normieren, auch wenn ein Gesetz nicht notwendig sei. Allerdings schloss sich Hartmann der Argumentation Mayers an, dass die Forderungen der Grünen zu weit gehen. Ein Auskunftsrecht, das sich auch auf zu beschaffende Informationen beziehe, existiere in keinem der Landespressegesetze. Deshalb könne die SPD den Gesetzentwurf der Grünen nicht mittragen. Grüne und Linke hingegen argumentierten in der Debatte, dass die Presse trotz des Bundesverfassungsgerichtsurteils immer wieder ihr Auskunftsrecht vor Gericht einklagen müsse. Tabea Rößner (Grüne) nannte den Fall des Springer-Verlages, der vom Bundesnachrichtendienst (BND) wissen will, welche Mitarbeit in den 1950er- bis 1970er-Jahren "bespitzelt wurden". Bislang habe der BND aber nur geschwärzte Akten herausgegeben. Jetzt müsse sich erneut das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall befassen.

Harald Petzold (Linke) mahnte, Geheimdienste wie der BND neigten dazu, "sich der demokratischen Kontrolle zu entziehen". Ein Presseauskunftsgesetz wäre ein Instrument, "um diesem gefährlichen Prozess ein Stück Widerstand entgegensetzen zu können".