Piwik Webtracking Image

Gastkommentare - Pro : Das falsche Signal

Muss die Vermögensgrenze jetzt wegfallen?

26.09.2016
2023-08-30T12:30:07.7200Z
2 Min

Wer eine schwere Behinderung hat, ist nicht nur vom Schicksal gestraft: Auch der Staat ist keineswegs so großzügig, wie er es sein könnte. Noch immer werden Behinderte gezwungen, fast ihr gesamtes Vermögen abzugeben - wenn sie Assistenten benötigen, die sie bei der Berufstätigkeit oder im Alltag begleiten.

Diese Vermögensgrenzen müssen wegfallen. Das neue Bundesteilhabegesetz spart an der falschen Stelle. Auf den ersten Blick mag es zwar großzügig wirken, dass Schwerstbehinderte ab 2020 ein Vermögen von 50.000 Euro behalten dürfen, wenn sie die "Eingliederungshilfe" von Assistenten benötigen. Auch ist es eine Verbesserung, dass das Vermögen von Ehepartnern künftig nicht mehr angerechnet wird. Aber letztlich werden die Schwerstbehinderten weiterhin zur permanenten finanziellen Abhängigkeit verdammt. Eine Vermögensgrenze von 50.000 Euro bedeutet: Nie kann man eine Wohnung kaufen oder behalten, nie für's Alter vorsorgen. Das Signal des Staates ist: Wer körperlich eingeschränkt ist, muss den Status des Almosen-Empfängers akzeptieren.

Dabei wäre es nicht teuer, großzügiger zu sein. Es würde nur wenige Millionen im Jahr kosten, ganz auf die Vermögensgrenze zu verzichten. Die meisten Behinderten sind eh nicht reich. Zyniker könnten argumentieren, dass es dann ja egal sei, ob es eine formale Vermögensgrenze gibt oder nicht.

Doch dies verkennt die psychologische Wirkung, die eine "Bedürftigkeitsprüfung" hat. Sie signalisiert, dass Behinderte nicht normal, sondern eine Bürde für den Staat sind. Dies ist das Gegenteil von Inklusion. Und zur Inklusion hat sich Deutschland verpflichtet, als es 2006 die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnete.