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Bundestag : Gemeinsam lernen

Rund 280 Menschen mit Behinderungen sind in der Verwaltung beschäftigt

26.09.2016
2023-08-30T12:30:07.7200Z
3 Min

Stan Lüder fährt mit den Fingerspitzen der linken Hand über den unteren Teil seiner Tastatur. Dort ist eine Erweiterung angebracht, auf der sich kleine Stifte heben und senken. "Damit lese ich, was auf dem Bildschirm steht" erklärt er. Lüder ist seit seiner Geburt blind, zum Arbeiten am Computer nutzt er eine Braille-Zeile, die den Bildschirminhalt in Blindenschrift abbildet. "Lange Texte lasse ich mir auch durch die Sprachausgabe vorlesen", sagt der 39-Jährige, der seit 2006 als Bürosachbearbeiter in der Bundestagsverwaltung arbeitet.

Er ist einer von circa 280 Menschen mit Behinderung in der Verwaltung. Darunter sind Sehbehinderte und Blinde ebenso wie Gehörlose und Körperbehinderte. Als oberste Bundesbehörde ist der Bundestag verpflichtet, mindestens sechs Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Mit rund zehn Prozent liegt er seit Jahren über dieser Quote.

Assistenten und Dolmetscher Um barrierefreies Arbeiten für alle zu ermöglichen, steht Schwerbehinderten eine besondere Ausstattung des Arbeitsplatzes zu. Nicole Bartsch hat beispielsweise einen auf Knopfdruck verstellbaren Schreibtisch. "Einzelne Elemente des Tisches können nach vorn gefahren werden, so dass man mehr Freiraum hat", erklärt sie. Das ist für die 44-Jährige aus dem Bereich "Dienstreisen und Parlamentariergruppen" wichtig, weil sie aufgrund einer Muskelerkrankung im Rollstuhl sitzt.

Laut Integrationsvereinbarung der Bundestagsverwaltung können auch eine Vorlesekraft, ein Gebärdensprachdolmetscher oder eine Assistenz zur Verfügung gestellt werden. So arbeitet Lüder seit fünf Jahren mit seinem Assistenten zusammen, der ihn etwa bei der Sortierung von Mitarbeiterlisten oder dem Lesen handschriftlicher Dokumente unterstützt.

Barrierefreies Arbeiten bedeutet, dass Gegenstände, Medien oder Einrichtungen ohne besondere Mühe und ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Das ist an ganz praktische Fragen gebunden: Wo müssen Tasten im Aufzug angebracht sein, damit sie für Rollstuhlfahrer erreichbar sind? Welche Telefone benötigen schwerhörige Menschen? Wie sind Seiten des Intranets für Sehbehinderte gut lesbar?

Ansprechpartner für alle Fragen rund um Barrierefreiheit ist die gewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten. Seit dem Jahr 2006 übt Sabine Laudahn das Amt aus. Sie berät die Betroffenen und vertritt deren Interessen, vor allem bei der Verhandlung der Integrationsvereinbarung mit dem Arbeitgeber. In den letzten zehn Jahren seien viele Fortschritte gemacht worden, sagt Laudahn. Durch Aufklärung und Information könnten sich heute mehr Menschen in die Lage von schwerbehinderten Menschen hineindenken. "Aber auch die Bereitschaft, mehr für schwerbehinderte Menschen zu investieren, ist sehr gestiegen", bilanziert sie. Positiv sei auch, dass blinde, schwerhörige und gehörlose Mitarbeiter in verschiedenen Referaten hospitieren könnten und dadurch mehr Austausch zwischen Menschen mit und ohne Behinderung stattfinde.

Probleme gebe es vor allem bei der Barrierfreiheit in Gebäuden, sagt Laudahn. Ähnliches erzählt auch die Rollstuhlfahrerin Bartsch: Wenn sie ihre Tochter in die Bundestags-Kita bringe, sei die ein oder andere Tür für sie nur mit Hilfe passierbar. Die Kita selbst sei aber ein sehr gutes Beispiel für Barrierefreiheit, sagt sie. Lüder erzählt, dass in seinem Dienstgebäude eine Lauflinie zur Orientierung nachgerüstet wurde. Verbesserungsbedarf sieht er vor allem bei der Barrierefreiheit im Intranet. Er nutzt die Beratung durch die Vertrauensperson regelmäßig. "Ich bin immer bereit, Probleme anzusprechen", sagt er.