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BUNDESTEILHABEGeSETZ : Raus aus der Fürsorge

Höhere Vermögensbeiträge, ein Budget für Arbeit und die Bündelung von Leistungen

26.09.2016
2023-08-30T12:30:07.7200Z
2 Min

Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Behindertenpolitik im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden. Die UN-Konvention wurde von Deutschland 2008 ratifiziert und fordert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Sie definiert Inklusion als ein Menschenrecht.

Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX). Eine wesentliche Änderung hier: Die Eingliederungshilfe (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe) wird aus dem "Fürsorgesystem" der Sozialhilfe herausgeführt und in das neu gefasste SGB IX integriert. Das SGB IX wird dadurch zu einem Leistungsgesetz aufgewertet. Fachleistungen der Eingliederungshilfe sollen künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt werden. Die Bundesregierung bezeichnet dies als "kompletten Systemwechsel", da diese Leistungen bisher von der Wohnform abhängig waren und ein sehr großer Teil des Einkommens und Vermögens von der Person selbst sowie von dessen Ehe- oder Lebenspartner mit den Eingliederungsleistungen verrechnet wurde. Die Vermögensfreibeträge sollen ab kommendem Jahr erhöht und die Ehe- und Lebenspartner aus der Finanzierungspflicht entlassen werden. Dies soll stufenweise umgesetzt werden, so dass erst ab 2020 der volle Freibetrag von 50.000 Euro gelten soll. Für Menschen, die neben der Eingliederungshilfe auch Hilfe zur Pflege bekommen, soll ein geringerer Freibetrag von 25.000 Euro gelten. Dies wird von vielen Interessenvertretungen heftig kritisiert, ebenso wie die Regelung, wonach es künftig im Ermessen des Trägers liegen soll, ob er Leistungen individuell oder nur noch für eine Gruppe anbietet.

Neu ist auch, dass künftig ein Reha-Antrag ausreichen soll, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten. Leistungen der Reha-Träger "aus einer Hand" sollen zur Regel werden. Außerdem soll ein Netzwerk aus unabhängigen Beratungsstellen aufgebaut werden.

Mit einem Budget für Arbeit soll die Teilhabe am Arbeitsleben gestärkt werden. Anstelle von Werkstattleistungen sollen künftig auch Lohnkostenzuschüsse (bis zu 75 Prozent) und Unterstützung im Betrieb durch dieses Budget ermöglicht werden. Gestärkt werden sollen außerdem die Rechte von Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen und Werkstätten.

Erstmals wird die Teilhabe an Bildung als eine eigene Reha-Leistung anerkannt. Damit werden Assistenzleistungen für höhere Studienabschlüsse oder auch eine Promotion ermöglicht.