Bewachungsunternehmer und deren leitendes Personal müssen künftig eine Prüfung über ihre Sachkunde ablegen und werden regelmäßig überprüft. Dies ist der Kern des vom Bundestag mit der Koalitionsmehrheit von Union und SPD beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (18/8558, 18/9707), mit dem auf Vorfälle bei der Bewachung von Flüchtlingsheimen reagiert wird. Die Opposition enthielt sich. "Wegen der speziellen Situation und einiger Missstände muss leitendes Personal, das für die Organisation der Bewachung vor Ort verantwortlich und weisungsbefugt ist, die erforderliche Sachkunde nachweisen", so die Bundesregierung.
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