Klimaschutzverordnung an EU-Vorgaben angepasst
Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag eine Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung beschlossen. Mit der Änderungsverordnung (18/8959) soll die Verordnung an neue europarechtliche Vorgaben angepasst werden, die sich laut Bundesregierung vor allem aus der Ablösung der EG-F-Gas-Verordnung Nr. 842/2006 durch die EU-Verordnung Nr. 517/2014 sowie novellierter Durchführungsregelungen ergeben. Der Bundestag musste der Verordnung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für die Vorlage. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Abfallverbringungsrecht geändert
Mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hat der Deutsche Bundestag vergangenen Donnerstag Änderungen abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8961) in geänderter Fassung sollen europarechtliche Regelungen übernommen werden. Unter anderem ist vorgesehen, das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) an die EU-Verordnung 1013/2016, zuletzt geändert durch EU-Verordnung 660/2014, anzupassen und etwa die Erstellung von Kontrollplänen zu regeln. Zudem wird nun auch klargestellt, dass Widerspruch und Anfechtungsklagen gegen Entscheidungen in bestimmten Bereichen keine aufschiebende Wirkung haben. Grüne und Linke enthielten sich bei der Abstimmung.
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