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Hans-Jürgen Leersch
E-Auto lädt steuerfrei auf

Zur Förderung der Elektromobilität werden die Käufer von E-Autos weitere Steuererleichterungen erhalten. So wird die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten. Der Bundestag stimmte am Donnerstag mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828, 18/9239, 18/9596, 18/9688) zu. Die Linksfraktion lehnte den Gesetzentwurf ab, die Grünen enthielten sich. Außerdem regelt der Gesetzentwurf eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridfahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Sogenannte E-Bikes (bis 25 Stundenkilometer schnell) wurden nicht in die Steuerbefreiung für das Aufladen einbezogen.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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