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Vor 45 Jahren... : Mit Strafrecht gegen Drogen

04.10.2016
2023-08-30T12:30:08.7200Z
1 Min

15.10.1971: Opiumgesetz verschärft "Gebt das Hanf frei!" Mit dieser Forderung gelangte Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) 2002 zu einiger Berühmtheit. Bis heute debattieren die Mitglieder der Grünen leidenschaftlich über eine Lockerung der Drogengesetzgebung. Vor 45 Jahren war man von solcherlei Gedanken weit entfernt. Um dem "schrecklichen Phänomen des wachsenden Missbrauchs von Rauschgiften" - wie Gesundheitsministerin Käte Strobel (SPD) sich ausdrückte - zu begegnen, verfolgte man eine andere Strategie: Einstimmig verabschiedete der Bundestag am 15. Oktober 1971 eine drastische Verschärfung des sogenannten Opiumgesetzes aus dem Jahr 1929. Die nun Betäubungsmittelgesetz benannte Vorlage sah unter anderem eine Erhöhung der Höchststrafe für schweren Rauschgifthandel von drei auf zehn Jahren vor.

Strobel warnte in der Debatte vor einer "Verniedlichung" des Drogenproblems und davor, "den drogenabhängigen Jugendlichen zu kriminalisieren". Doch genau das warfen Kritiker der Novelle Strobels vor. So schrieb etwa das Wochenmagazin "Der Spiegel", Tatbestände, die nun mit Freiheitsstrafen geahndet werden konnten, "stellen typisches Verhalten nichtkrimineller Jung-Hascher dar". Unstrittig war dagegen die Existenz eines Rauschgiftproblems in der Bundesrepublik. Die Rauschgiftkriminalität war 1969 im Vergleich zum Vorjahr um 152 Prozent gestiegen. Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Einbrüche in Apotheken, um an Rauschgift zu gelangen, von 31 im Jahr 1968 auf 820 im Jahr 1970.