Grünes Licht für drei Sicherheitsabkommen
Der Bundestag hat vergangene Woche Sicherheitsabkommen mit Albanien, Georgien und Serbien gebilligt. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen stimmte das Parlament entsprechenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung (18/9755, 18/9756, 18/9754) zu. Ziel der Abkommen ist es laut Vorlage, die Wirksamkeit der bilateralen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten der organisierten und schweren Kriminalität zu steigern und dadurch die innere Sicherheit in den jeweiligen Vertragsstaaten zu erhöhen.
Hilfe bei Strafermittlungen durch andere EU-Staaten
Strafermittlungen sollen künftig unkompliziert durch die Ermittlungsbehörden anderer Staaten der Europäischen Union unterstützt werden können. Diese müssen eingehenden Hilfeersuchen nachkommen. Das sieht eine EU-Richtlinie vor, die der Bundestag am vergangenen Donnerstag durch die Annahme eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/9757) in nationales Recht umsetzt hat.
Umsetzung der E-Rechnungsrichtlinie
Der Innenausschuss hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der sogenannten E-Rechnungsrichtlinie der EU (18/9945) vergangene Woche gebilligt. Mit der Richtlinie soll unter anderem die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden.
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