SPD-Abgeordnete ins Sondergremium gewählt
Der SPD-Abgeordnete Johannes Kahrs ist vergangene Woche zum Mitglied des Sondergremiums Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes gewählt worden (18/10096). Zu seinem Stellvertreter wählte der Bundestag Dennis Rohde (SPD). Paragraf 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes regelt den Parlamentsvorbehalt bei Entscheidungen über den Euro-Rettungsschirm EFSF.
Schienenpersonennahverkehr wird stärker gefördert
Der Schienenpersonennahverkehr erhält mehr Geld. Der Bundestag stimmte vergangene Woche einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9981, 18/10284)) mit großer Mehrheit zu. Die Länder erhalten für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes. Diese finanzielle Unterstützung soll noch in diesem Jahr von acht auf 8,2 Milliarden Euro erhöht werden. Ab 2017 bis 2031 soll dieser Betrag jährlich um 1,8 Prozent steigen.
Kein Vetorecht gegen die Ministererlaubnis
Der Bundestag hat sich am Donnerstag dagegen ausgesprochen, ein Vetorecht des Parlaments gegen die sogenannte Ministererlaubnis bei Unternehmensfusionen einzuführen. Ein entsprechender Antrag der Grünen (18/8078, 18/10279) wurde von der Koalitionsmehrheit aus Union und SPD abgelehnt. Die Grünen stimmten dafür, die Linke enthielt sich. In dem Antrag, der sich auf den versuchten Zusammenschluss von Edeka und Kaiser's Tengelmann bezieht, bezeichnen die Grünen die Ministererlaubnis als "Fremdkörper" imGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
800 Millionen für die Mittelstandsförderung
Aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) werden rund 800 Millionen Euro an Wirtschaftsförderungsmitteln bereitgestellt. Der Bundestag stimmte am Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen dem Wirtschaftsplan des ERP-Sondermögens für 2017 (18/9753, 18/10290) zu. Das Geld soll mittelständischen Unternehmen zu Gute kommen. Mobilisiert werden können dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 6,8 Milliarden.
Erdgasversorgung muss umgestellt werden
Die Erdgasversorgung wird in Teilen des Bundesgebietes umgestellt. Der Bundestag stimmte am Donnerstag ohne Gegenstimmen einem Gesetzentwurf zu, der einen Erstattungsanspruch nach Installation von Neugeräten für Gaskunden gegenüber dem Netzbetreiber von 100 Euro vorsieht .Grund für die Umstellung ist die rückläufige Förderung des sogenannten L-Gases in den Niederlanden und in Deutschland. Daher soll bald "H-Gas" mit höherem Methan-Gehalt verwendet werden.
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