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FAMILIE, SENIOReN, FRAUEN UND JUGEND : Opposition bemängelt Verzögerungen bei der Reform des…

Ausgaben steigen auf 9,5 Milliarden Euro. Bundestag nimmt Kürzungen bei Kinder- und Jugendpolitik zurück

28.11.2016
2023-08-30T12:30:10.7200Z
3 Min

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) gab sich demonstrativ optimistisch: Mit einem Volumen von 9,5 Milliarden Euro falle der vom Bundestag gebilligte Familienetat im kommenden Jahr um mehr als zwei Milliarden Euro höher aus als zu Beginn der Legislaturperiode. "Das ist ein gutes Signal für die Familien in unserem Land", sagte die Ministerin in der zweiten Lesung ihres Haushaltes in der vergangenen Woche. Der Anstieg der Ausgaben im Familienressort sei unter anderem auf die seit 15 Jahren endlich wieder steigende Geburtenrate zurückzuführen.

In der Tat kommen annähernd drei Viertel aller Mittel aus Schwesigs Etat Deutschlands Familien direkt zugute. Die Ausgaben für das Familiengeld steigen im kommenden Jahr von 6,2 auf 6,4 Milliarden Euro und für Kindergeld und Kinderzuschlag von 594 auf 664 Millionen Euro.

Begrüßt werden diese Mehrausgaben von allen Fraktionen des Bundestages. Ebenso wie die Tatsache, dass die im Haushaltsentwurf (18/9200, Einzelplan 17) vorgesehenen Kürzungen im Bereich der Kinder und Jugendpolitik durch den Haushaltsausschuss (18/9824, 18/9825) rückgängig gemacht werden konnten. Insgesamt erhöhte der Ausschuss den Familienetat während seiner Verhandlungen noch einmal um 328 Millionen Euro.

Überlagert wurde die Debatte allerdings durch die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses, zu der Ministerin Schwesig bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat und der vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist. Dieser sieht vor, dass Unterhaltsvorschuss nicht nur bis zum zwölften, sondern bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes gezahlt werden soll, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die bislang geltende Höchstbezugsdauer von 72 Monaten soll ganz entfallen. Von der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sollen zusätzlich 260.000 Kinder von Alleinerziehenden profitieren. Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf noch vor Weihnachten vom Bundestag verabschiedet werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Doch die Union und die Länder blockieren derzeit das Vorhaben wegen ungeklärter Finanzierungsfragen. Zudem fehlten in den Kommunen die benötigten Sachbearbeiter, um die zusätzlichen Anträge zu bearbeiten. Die Gesetzesvorlage sei "schlampig", hieß es aus der Kommunalpolitischen Vereinigung der Unionsfraktion in der vergangenen Woche.

Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen forderten in der Haushaltsdebatte die Union und die Länder auf, das Gesetzesvorhaben nicht länger zu blockieren. Jörn Wunderlich (Linke) hielt der Unionsfraktion entgegen, dass Kinderarmut "vielleicht doch nicht so ihr Thema" sei. Sein Fraktionskollege Michael Leutert wies darauf hin, dass die Reform des Unterhaltsvorschusses gerade mal 100 Millionen Euro koste: "Das sollte es uns wert sein."

Ekin Deligöz (Grüne) kritisierte Ministerin Schwesig. Sie habe nicht rechtzeitig mit den Ländern verhandelt. Diese hätten ihre Haushaltsverfahren für das kommende Jahr schon abgeschlossen. In den vergangenen zwei Jahren sei die von der Opposition geforderte Reform des Unterhaltsvorschusses von der Koalition verhindert worden. Schwesig werde zunehmend zur "Ankündigungsministerin", die dann aber nicht liefere. Dies zeige sich auch bei anderen Vorhaben wie dem Familiengeld oder der Schulkindbetreuung, sagte Deligöz.

Ulrike Gottschalk (SPD) wies die Kritik zurück. Die Länder hätten sich an die Vereinbarung mit dem Bund beim Unterhaltsvorschuss zu halten.

Die Union verteidigte ihre Haltung beim Unterhaltsvorschuss. Es sei zwar richtig,die Bezugsdauer zu verlängern, sagte Alois Rainer (CSU). Aber den Ländern beziehungsweise den Kommunen müsse auch genügend Zeit eingeräumt werden, die Umsetzung vorzubereiten. Dafür sei die verbleibende Zeit zu kurz.