Eingeschlossen in Stahl: Blick auf einen Transportbehälter für radioaktives Material im Zwischenlager in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern)
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Der Staat übernimmt die Entsorgungsrückstellungen der Konzerne und sucht ein Endlager
Keine Auseinandersetzung hat die Bundesrepublik so gepalten wie die Nutzung der Kernenergie. Das ist seit Fukushima Geschichte. Seitdem herrscht Konsens über den Ausstieg. Am Donnerstag hat der Bundestag weitere Folgen des Ausstiegs geregelt. Für den Rückbau der Atomkraftwerke, von denen 2022 das letzte vom Netz gehen soll, bleiben die Atomkonzerne zuständig. Für die Zwischen- und Endlagerung…
Beteiligung des Bundestags im Fonds ist sichergestellt. Vertrag mit Energieversorgern vorgesehen
Betreiber von Kernkraftwerken bleiben für den Rückbau ihrer Anlagen zuständig, werden aber gegen Einzahlung in einen Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit. Dies sieht der vom Bundestag in namentlicher Abstimmung mit 516 gegen 58 Stimmen bei sechs Enthaltungen am Donnerstag angenommene Gesetzentwurf zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung…
Die Abmachung ist im Detail viel komplizierter. Im Grundsatz lässt sie sich aber so zusammenfassen: Für die Entsorgung des Atommülls ist jetzt der Bund zuständig. Die Betreiber der Atomkraftwerke…
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