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CONTERGAN : In der Pflicht

Opfer müssen keine Anträge mehr stellen für spezielle Bedarfe. Die Leistungen werden pauschaliert

19.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
3 Min

Auf den ersten Blick scheint es nur eine geringfügige Änderung im Gesetzestext. Doch für contergangeschädigte Menschen kann es zu deutlichen Erleichterung im Alltag führen. Ab dem kommenden Jahr müssen sie keine speziellen Anträge mehr bei der Conterganstiftung einreichen, wenn sie finanzielle Mittel zur Deckung besonderer Bedarfe wie beispielsweise Therapien und Heilmittel benötigen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag den von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes (18/10378) in der durch den Familienausschuss deutlich geänderten Fassung (18/10670).

Die ursprünglich mit der Novelle angestrebten Veränderungen an den Strukturen der Conterganstiftung hatte der Familienausschuss aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Er folgte damit dem einhelligen Votum von Sachverständigen und Vertretern der Opferverbände in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses. Die Neugestaltung der Stiftungsstrukturen soll nun zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Der Bund stellt jährlich 30 Millionen Euro zur Deckung der speziellen Bedarfe der etwa 2.700 leistungsberechtigten Conterganopfer zur Verfügung. Je nach Grad der Schädigung sieht das Gesetz jährliche Pauschalzahlungen zwischen 876 und 9.900 Euro vor. Zusätzlich erhält jede leistungsberechtigte Person einen jährlichen Sockelbetrag von 4.800 Euro.

Verschleißerscheinungen Die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Caren Marks (SPD), führte aus, dass sich das Antragsverfahren für die mit der Gesetzesnovelle von 2013 eingeführten Leistungen für spezielle Bedarfe in der Praxis als zu kompliziert erwiesen habe. Bis 2015 seien lediglich fünf Millionen Euro aus diesem Topf abgerufen worden. 50 Jahre nach dem Conterganskandal machten sich bei den Opfern die körperliche Überlastung und Verschleißerscheinungen deutlich bemerkbar. "Viele Contergangeschädigte haben beispielsweise Mund und Gebiss für Tätigkeiten nutzen müssen, für die wir Arme und Hände gebrauchen. Die Folge sind Schädigungen im Schulter- und Nackenbereich, aber auch starke Schmerzen und Abnutzung der Zähne. Häufig sind spezielle Therapien sowie eine kieferorthopädische Behandlung des Gebisses notwendig", erläuterte Marks.

Mehr Unabhängigkeit Der CDU-Familienpolitiker Maik Beermann sagte, dass mit der Pauschalierung der Leistungen eine "annähernd gerechte Verteilung zwischen den Contergangeschädigten mit geringeren und mit höheren Schadenspunkten ermöglicht" werde.

Die Betroffenen erhielten damit mehr Unabhängigkeit und könnten selbst entscheiden, welche Leistungen sie benötigen. Zudem würden die durch die Pauschalierung frei werdenden Kapazitäten in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung zur besseren Beratung der Geschädigten eingesetzt.

Die sozialdemokratische Familienpolitikerin Ursula Schulte betonte die besondere Verantwortung, die der deutsche Staat für die Conterganopfer habe. Als Contergan 1957 auf den Markt gekommen sei, "gab es in Deutschland kein nationales Medikamentenrecht; ein bundeseinheitliches Verfahren zur Medikamentenkontrolle wurde erst 1976 eingeführt".

Auch die Oppositionsfraktionen begrüßten die Pauschalierung der Leistungen ausdrücklich. Die Linksfraktion hält die bereitgestellten Leistungen jedoch für zu niedrig, wie deren Familienpolitikerin Katrin Werner ausführte. In einem Entschließungsantrag (18/10675), den der Bundestag jedoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ablehnte, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die Leistungen für spezielle Bedarfe pauschal für alle Geschädigten auf 20.000 Euro anzuheben.

Corinna Rüffer, Sprecherin der Grünen-Fraktion für Behindertenpolitik, bedauerte ausdrücklich, dass es im Gegensatz zur Gesetzesnovelle von 2013 diesmal nicht zu einer fraktionsübergreifenden Gesetzesinitiative gekommen sei. Zugleich kritisierte sie die von der Koalition ursprünglich angestrebte Neuordnung der Strukturen in der Conterganstiftung ohne eine vorherige Evaluierung. Dies hätte zu einer Stärkung des Stiftungsvorstandes zulasten des Stiftungsrates und zu einem noch größeren Einfluss des Familienministeriums geführt, der die Unabhängigkeit der Stiftung insgesamt bedroht hätte. Dies habe bei "den Betroffenen zu großer Verärgerung geführt, ohne dass es notwendig gewesen wäre", sagte Rüffer.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Marks kündigte an, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, um die Stiftungsstruktur zu analysieren. Auf dieser Grundlage soll dann ein neuer Vorschlag für eine Reform der Stiftungsstruktur erarbeitet werden.