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soziales : Hilfe für die Sozialkassen

19.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
1 Min

Die Koalitionsfraktionen wollen die Zukunft des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe sichern und haben dazu einen Gesetzentwurf (18/10631) vorgelegt. Über diese Novelle hat der Bundestag vergangene Woche erstmals beraten und sie im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf reagieren Union und SPD auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21. September 2016, in dem die Wirksamkeit von Erklärungen zur Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für ungültig erklärt worden war. Diese vom BAG erkannte Unwirksamkeit sei geeignet, den weiteren Bestand der Sozialkassen zu gefährden und damit Nachteile sowohl für Betriebe als auch Beschäftigte mit sich zu bringen. Denn die Kassen müssten damit rechnen, mit hohen Beitragsrückzahlungen konfrontiert zu werden, schreiben die Koalitionsfraktionen. Bei den Sozialkassen handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes. Sie regeln unter anderem Lohnausgleichs- oder Urlaubszahlungen.

Um dies abzuwenden, sollen die bislang nach Paragraf fünf des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die dem Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, beginnend mit dem 1. Januar 2006 "mittels statischer Verweisung für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet werden". Das Gesetz schaffe damit eine eigene Rechtsgrundlage für die Sozialkassenverfahren. Die Kassen könnten ausstehende Beiträge wieder einziehen, die Risiken aufgrund ausstehender Rückforderungsansprüche könnten abgewendet werden, heißt es im Entwurf.