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selbstverwaltung : Mehr Kontrolle angestrebt

19.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
1 Min

Nach skandalträchtigen Alleingängen in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) setzt die Bundesregierung auf erweiterte Durchgriffsrechte in der Selbstverwaltung. Das sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (18/10605), über das vergangene Woche im Bundestag erstmals beraten wurde, soll die Spitzenorganisationen vor "Selbstblockaden" schützen. Es beinhaltet Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, die internen Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Ärzte und Krankenkassen mit ihren Spitzenorganisationen Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung. Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen schließen untereinander sowie mit den Verbänden der Krankenhäuser, Apotheker oder auch Heil- und Hilfsmittelerbringer Leistungsverträge ab. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung. Die Bundesregierung sorgt für den gesetzlichen Rahmen und übernimmt die Rechtsaufsicht.

Für die Mitglieder der Selbstverwaltung sollen schärfere interne und externe Kontrollen eingeführt werden. So werden die Prüf- und Mitteilungspflichten bei Beteiligungen und Neugründungen der Organisationen erweitert. Die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung soll regelmäßig extern überprüft werden. Mit der verpflichtenden Einrichtung einer Innenrevision sollen Verstöße gemeldet werden. Der Entwurf sieht auch Möglichkeiten vor, Satzungsänderungen durchzusetzen oder rechtswidrige Beschlüsse aufzuheben.