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Bundesarchiv : Angebot nach 30 Jahren

19.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
1 Min

Unterlagen und Akten öffentlicher Stellen des Bundes sollen zukünftig früher an das Bundesarchiv übergeben und die Schutzfristen für das Archivgut verkürzt werden. Der Kulturausschuss billigte in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9633) in der durch den Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Ziel der Novelle ist es, das Bundesarchivgesetz nutzer- und wissenschaftsfreundlicher zu gestalten und an die Anforderungen der digitalen Informationsgesellschaft anzupassen.

So sollen alle öffentlichen Stellen des Bundes verpflichtet werden, ihre Akten nach spätestens 30 Jahren dem Bundesarchiv zur Archivierung anzubieten. Eine Ausnahme soll für Geheimdienste gelten. Diese sollen Akten nur dann anbieten müssen, "wenn sie deren Verfügungsberechtigung unterliegen und zwingende Gründe des nachrichtendienstlichen Quellen- und Methodenschutzes sowie der Schutz der Identität der bei ihnen beschäftigten Personen einer Abgabe entgegen stehen". Im ursprünglichen Gesetzentwurf war die Einschränkung noch an "überwiegende Gründe" gekoppelt, aber die Koalitionsfraktionen verschärften die Formulierung durch einen Änderungsantrag.

Linke und Grünen lehnte den Passus jedoch trotz der Verschärfung ab. Der NSU-Skandal habe gezeigt, dass die Nachrichtendienste "schamlos" seien, wenn es um die Vernichtung von Akten geht, kritisierten die Grünen. Die Linken monierten, es sei nicht Sache der Nachrichtendienste darüber zu befinden, welche Akten archiviert oder vernichtet werden sollen. Union und SPD verteidigte den Passus als Kompromiss zwischen dem Ansinnen auf Transparenz und berechtigten Gründen der Geheimhaltung.