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Cum/Ex-ausschuss : Klagen und Störmanöver der Finanzindustrie

Steuerberater machten Druck auf Behörde. Hilfreiches Urteil des Bundesfinanzhofes

19.12.2016
2023-08-30T12:30:12.7200Z
2 Min

Mit der Befragung von zwei Beamten aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) hat der Cum/Ex-Ausschuss am Donnerstag seine Zeugenbefragung fortgesetzt. Aus der Steuerabteilung waren Unterabteilungsleiter Rolf Möhlenbrock und Abteilungsleiter Michael Sell geladen. Sie schilderten detailliert, wie nach dem Bekanntwerden der Aktientransaktionen um den Dividendenstichtag zum Schaden des Fiskus die zuständigen Mitarbeiter alles daran setzten, diesen einen Riegel vorzuschieben und zu Unrecht erstattete Steuern zurückzufordern. Cum/Ex-Deals sind seit 2012 verboten.

»Dem Teiben Einhalt bieten« Möhlenbrock sagte, er sei Anfang 2009 am Rande einer Veranstaltung von einer Person, die er nicht benennen wolle, auf das Thema Cum/Ex, die rechtliche Situation und die fiskalische Bedeutung aufmerksam gemacht worden. Er habe diese Person dann um eine schriftliche Ausarbeitung gebeten und diese anonymisiert an das zuständige Fachreferat gegeben. Man habe sich "prioritär" dieses Problems angenommen, und als erste Reaktion sei "zwei, drei Monate später" ein BMF-Schreiben ergangen, mit dem "dem Treiben Einhalt geboten werden sollte". Zur Höhe des Steuerschadens könne er nichts sagen, so Möhlenbrock. Sell gab zu Protokoll, dass er gleich nach seinem Amtsantritt im Mai 2012 mit dem Thema Cum/Ex konfrontiert worden sei. Dabei sei es darum gegangen, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bei der Aufarbeitung zu unterstützen und vor "Querschüssen" von Steuerberatern zu schützen. Diese hätten alles versucht, um ihren Kunden zu den gewünschten Erstattungen zu verhelfen. So habe es Klagen, Beschwerden und Störmanöver gegen Beamte gegeben. Große Bedeutung misst Sell auch dem 2014 vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gewonnenen Prozess zum wirtschaftlichen Eigentum bei Cum/Ex-Geschäften zu. Das Urteil habe die Basis für die Aufarbeitung dieser Deals gelegt. Wäre das BFH-Urteil nicht ergangen, hätten sich Investoren rechtmäßig nicht gezahlte Steuern erstatten lassen können, sagte Sell. Zudem sei das Cum/Ex-Urteil der Startschuss für die Aufarbeitung des ähnlich gelagerten Dividendenstripping-Modells Cum/Cum gewesen.

Weniger auskunftsfreudig zeigte sich Rechtsanwalt Bernulph von Crailsheim, der wegen seiner Beratertätigkeit im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften als Zeuge geladen war. Dies treffe zu, sagte von Crailsheim, stellte aber gleich zu Beginn seiner Vernehmung klar, dass er aus Gründen der Berufsverschwiegenheit zum Ausschussthema nicht viel sagen könne. Er bestätigte indes, dass er bis 2010 in einer Kanzlei mit dem Steueranwalt Hanno Berger zusammengearbeitet habe. Berger wird als einer der Drahtzieher der Cum/Ex-Modelle bezeichnet. Die Idee zu diesen Geschäften sei aber nicht von Berger gekommen, sagte von Crailsheim. Von wem dann diese Idee gekommen sei ließ er in der Befragung offen.