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RECHT I : Leicht rein und schwer raus

22.02.2016
2023-08-30T12:29:56.7200Z
1 Min

Rechtsexperten halten den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7244) zur Reform des Maßregelvollzugs für sinnvoll. Die Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie soll sich künftig stärker am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. In einer Anhörung des Rechtsausschusses vergangene Woche sagte Jürgen Graf, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, die Neuregelung werde dazu beitragen, Fehler bei der Einweisung in die Psychiatrie zu vermeiden. Der Bremer Strafverteidiger Helmut Pollähne sagte zur derzeitigen Rechtslage, man komme "zu leicht rein und zu schwer wieder raus". Er machte sich für eine Befristung der Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie stark. Zudem müsse die Unterbringung auf Bewährung leichter möglich werden. Auch die Anwältin Ines Woynar forderte, der Maßregelvollzug sollte sechs Jahre nicht überschreiten. Sie wandte sich zugleich dagegen, Menschen wegen Wirtschafts- und Vermögensstraftaten einzuweisen. Susanne Lausch, Leiterin der Forensischen Klinik im Bezirkskrankenhaus Straubing, sieht die Begrenzung kritisch. Bei schweren Triebanomalien wie sadistischen Persönlichkeitsstörungen reichten sechs Jahre nicht aus. In ihrer Einrichtung liege der durchschnittliche Aufenthalt von Sexualstraftätern bei elf Jahren. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Augsburg, Christoph Wiesner, nannte als einen Grund für die höhere Zahl von Einweisungen und die längere Verweildauer öffentlichen Druck: Die "Angst, am Pranger zu stehen", wenn etwas passiere und gefragt werde: Warum habt ihr den nicht weggesperrt?