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ENDLAGER-KOMMISSION : Beteiligungsformate in der Diskussion

Regionen sollen frühzeitig in die Endlager-Suche eingebunden werden

22.02.2016
2023-08-30T12:29:56.7200Z
3 Min

Die Suche nach einem Standort für ein Atommüll-Endlager soll intensiv durch Gremien möglicher Standortregionen begleitet werden. Diese Beteiligungsformate sollen die verwaltungsrechtliche Einbindung von Betroffenen oder Trägern öffentlicher Belange in den Entscheidungsprozessen ergänzen. Dies geht aus einem Papier (Kommissions-Drucksache 180) einer Arbeitsgruppe der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hervor, das das Gremium vergangene Woche erstmalig diskutierte. Bei dem Papier handelt es sich um einen Entwurf für einen Teil des Abschlussberichts.

Konsens in der Kommission ist, dass im Endlager-Suchverfahren eine "Bürgerbeteiligung von neuer Qualität" implementiert werden soll: "Die Erfahrungen um die Standorte Morsleben und Asse und die Konflikte um Gorleben machen einen neuen, auf gesellschaftliche Partizipation und Transparenz ausgerichteten Anlauf notwendig", heißt es in dem Papier. Auch die möglichst frühe Einbindung der Bevölkerung ist unumstritten. Allerdings gibt es einen Dissens in der Frage, wann genau dieser Zeitpunkt gekommen ist.

Nach den Vorstellungen der zuständigen Arbeitsgruppe soll bereits nach einer sogenannten Phase 1a eine erste, ergänzende Beteiligung der Regionen durch eine Teilgebietskonferenz erfolgen. In dieser sollen Vertreter jener Regionen sitzen, die nach einer ersten Auswahl als besonders günstige Standort erscheinen. Die Konferenz soll unter anderem diese Auswahl nachvollziehen und die Interessen der Betroffenen gegenüber den Behörden vertreten Nach einer weiteren Auswahl (Phase 1b), in der unter anderem Sicherheitsaspekte und geologische Abwägungskriterien eine Rolle spielen, sollen dann Standortregionen für eine übertägige Erkundung ausgewählt werden. Diese Standorte sollen dann jeweils über Regionalkonferenzen und einen übergreifenden Rat der Regionen auch in Phase II (Entscheidung über untertägige Erkundung) und Phase III (Auswahl des Standorts) beteiligt werden.

Kritik Während die Regionalkonferenzen und der Rat der Regionen auf Zustimmung bei den Kommissions-Mitgliedern stießen, fiel die Idee der Teilgebietskonferenz in einem Meinungsbild mehrheitlich durch. Kritiker bemängelten, dass die Beteiligung in diesem Format zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll und machbar sei, da die Zahl der Regionen und der Betroffenen zu hoch sei. In einem Diskussionspapier (K-Drs./AG1-63a /AG3-83a) wird die Zahl der Teilgebiete auf 16 geschätzt.

Befürworter der Idee betonten hingegen, dass durch die frühe Einbindung von Regionen, gerade wenn noch mangels feststehender Erkundungsabsicht keine direkte Betroffenheit vorliege, die Akzeptanz des Verfahrens erhöht werde. Ohne Teilgebietskonferenz sei unklar, wie die Öffentlichkeit früh beteiligt werden könne.

Das Papier wurde zur Überarbeitung in die Arbeitsgruppe zurück verwiesen. Dort soll neben der Frage der Teilgebietskonferenz auch weiter über den genauen Ablauf des Beteiligungsverfahrens debattiert werden. Unklar ist zudem, ob die ergänzenden Beteiligungsformate eine eigene Trägerschaft erhalten und damit nicht vom für die Endlagersuche zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgung organisiert werden. Die Idee, die Trägerschaft in die Hände einer Stiftung zu geben, fiel bei den Kommissions-Mitgliedern überwiegend durch. Die Ausgestaltung des bereits im Standortauswahlgesetz vorgesehenen "Gesellschaftlichen Begleitgremiums" für den Suchprozess ist ebenfalls noch in der Diskussion. Einzelne Kommissions-Mitglieder regten an, den Rat der Regionen in diesem aufgehen zu lassen.

Die Kommissions-Drucksachen

sind auf www.bundestag.de/endlager verfügbar.