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ENTWICKLUNG I : UN-Entwicklungsziele als Auftrag

29.02.2016
2023-08-30T12:29:56.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung soll die im September 2015 in New York beschlossene UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 Zielen (Sustainable Development Goals, SDGs) und 169 Unterzielen in Deutschland aktiv umsetzen. Einen entsprechenden Antrag (18/7632) der Koalitionsfraktionen nahm der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Die Linksfraktion enthielt sich.

Einen ähnlich lautenden Antrag der Grünen (18/6061) lehnte das Parlament ab. Darin hatte die Fraktion die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, einen realistischen Aufholplan vorzulegen, wie das Ziel, bis 2020 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden, erreicht werden kann. Ein weiterer Antrag der Grünen (18/7649) wurde zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Deutschland, heißt es darin, solle national und international zu einem Vorreiter bei der Umsetzung der "Agenda 2030" werden.

Uwe Kekeritz (Grüne) kritisierte in der Debatte, dass der Bundestag "dieses hochwichtige Thema" bereits zum zweiten Mal erst zu später Stunde aufrufe. Dabei hätten die SDGs " allerhöchste Priorität". Heike Hänsel (Die Linke) bezeichnete den Koalitionsantrag als "schwach", weil er wenig konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der SDGs beinhalte. Nach Ansicht von Peter Stein (CDU) eine unzutreffene Kritik: "Unser Antrag enthält alle Details." Stefan Rebmann (SPD) betonte, die SDGs beinhalten einen "ganzen Katalog an Arbeitsaufträgen - für uns alle".