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ASYL : Sperriges Paket

Die Koalition verschärft die Regeln. Widerstand auch aus den eigenen Reihen

29.02.2016
2023-08-30T12:29:56.7200Z
4 Min

Mehr als drei Monate hat es gedauert nach dem Grundsatzbeschluss der Koalitionsspitzen vom November zum Asylpaket II bis zur Einbringung des entsprechenden Gesetzentwurfes in den Bundestag Mitte dieses Monats. Nun nahm das Paket zusammen mit den Verschärfungen des Ausweisungsrechts am Freitag nur eine Woche nach ihrer ersten Beratung im Bundestag auch schon die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat. Beide Vorlagen bedurften dessen Zustimmung nicht, und die Länder-Vertreter ließen sie erwartungsgemäß passieren, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Einen Tag zuvor hatte der Bundestag grünes Licht für die Neuregelungen gegeben. In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstag 429 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion "zur Einführung beschleunigter Asylverfahren" (18/7538, 18/7645). Dagegen stimmten 147 Parlamentarier. Dabei lehnten Die Linke und die Grünen den Entwurf geschlossen ab. Aus der SPD-Fraktion kamen 30 und aus der Unionsfraktion eine Nein-Stimme; vier Sozialdemokraten enthielten sich.

Maximal drei Wochen Damit können bestimmte Asylbewerber wie etwa Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden; ihre Verfahren sollen innerhalb von maximal drei Wochen durchgeführt werden. Für die Dauer des Verfahrens und im Fall einer Einstellung oder Ablehnung auch bis zur Ausreise oder Rückführung wird ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt, in dem die zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.

Ferner sollen "Abschiebungshindernisse aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen" abgebaut werden. Danach sollen "grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung des Ausländers hindern können". Zudem wird - besonders umstritten - der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zwei Jahre ausgesetzt.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur erleichterten Ausweisung straffälliger Ausländern (18/7537) verabschiedete der Bundestag gleichfalls gegen die Stimmen der Opposition in modifizierter Fassung (18/7646). Danach wiegt das Interesse des Staates an einer Ausweisung bereits dann schwer, wenn ein Ausländer wegen Straftaten "gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum" oder wegen Widerstand gegen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe - auch auf Bewährung - verurteilt worden ist und die Tat mit Gewalt oder List oder unter Androhung von Gefahr für Leib oder Leben begangen wurde. Ziel der Neuregelung, mit der Schwarz-Rot auf die sexuellen Übergriffe mutmaßlich junger Migranten auf Frauen in der Silvesternacht reagierte, ist es zudem, Asylsuchenden, die Straftaten begehen, konsequenter die Anerkennung als Flüchtling zu versagen.

Für den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), gehen von den Neuregelungen fünf Signale aus. So solle es Schutz und Hilfe nur für diejenigen geben, die dies wirklich brauchen, und eine schnellere Rückführung von Menschen, die "in Wahrheit aus anderen Gründen nach Deutschland kommen", betonte Schröder in der Parlamentsdebatte. Ferner gehörten dazu ein härterer Umgang mit Flüchtlingen, die im Asylverfahren nicht mitwirken, und eine schnellere Ausweisung ausländischer Straftäter. Das fünfte Signal sei, dass "eine Gesellschaft, die hilft, ein zwingendes Interesse" daran habe, "die eigene Fähigkeit zur Hilfe und zur Integration zu erhalten". Zu den Einschränkungen beim Familiennachzug sagte Schröder, diese Entscheidung habe sich die Koalition nicht einfach gemacht. Sie sei aber "dringend erforderlich".

Auch die Regierungsbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoguz (SPD), verteidigte diese Entscheidung. Die Einschränkungen beträfen nur eine kleine Gruppe von Flüchtlingen, sagte sie und verwies darauf, dass im vergangenen Jahr 1.700 Menschen subsidiären Schutz erhielten. Auch trete die Regelung nach zwei Jahren wieder außer Kraft, und für Härtefälle seien weiterhin Ausnahmen möglich. Ohne die Regierungsbeteiligung der SPD hätte es dagegen "Transitzonen mit Haftanstalten an unseren Grenzen und eine allgemeine Einschränkung des Familiennachzugs" gegeben.

Für Die Linke nannte ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender Jan Korte die Gesetzesvorlagen ein "Anti-Asylpaket". Neben beschleunigten Verfahren in speziellen Aufnahmeeinrichtungen sehe es Abschiebungen auch von traumatisierten Menschen vor sowie die "Behinderung des Familiennachzugs auch bei Minderjährigen". Die Folge werde sein, "dass sich Frauen, Kinder und Männer wieder über das Mittelmeer auf den Weg machen werden". Seit September seien bereits 340 Kinder im Mittelmeer ertrunken, fügte Korte hinzu und warnte davor, dies noch zu befördern. Deutschland und Europa stünden an einem Scheideweg. Die Kernfrage dabei sei, ob man "den Weg Ungarns" oder den Weg "von Solidarität und sozialem Aufbruch" gehen wolle.

Auch Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt warnte, dass wieder mehr Menschen "auf den Booten landen" und sich in Lebensgefahr begeben. Die Koalition trenne Familien, liefere unbegleitete Minderjährige der "Behördenwillkür" aus und bitte "Asylbewerber für Integrationskurse zur Kasse, die sie gar nicht besuchen können". Auch erleichtere sie Abschiebungen von Kranken, ermögliche Schnellverfahren, bei denen Flüchtlinge "nicht einmal in die Nähe eines Anwalts" kämen, und gehe bei Ausweisungen nach dem Motto vor, erst auszuweisen und "dann fragen, wohin und ob das überhaupt funktioniert". Die Aussetzung des Familiennachzugs sei "unverantwortlich" und "schäbig".

Die CDU-Abgeordnete Nina Warken betonte dagegen, die Neuregelungen zeigten, dass der Gesetzgeber handlungsfähig sei und "den ungeregelten Zuzug in den Griff" bekomme". Mit einem erneuten Maßnahmenbündel werde der Zustrom ins Land weiter verringert und dafür gesorgt, "dass diejenigen, die keine Berechtigung haben, bei uns zu bleiben, unser Land zügig wieder verlassen müssen". Dabei ergreife man "zum Teil harte Maßnahmen", die aber "fair und ausgewogen" seien.

»Damit reicht es« Der SPD-Parlamentarier Sebastian Hartmann sagte, er stimme dem Asylpaket in der Erwartung zu, "dass es zu einer echten Verfahrensbeschleunigung kommt, ohne die Qualität und die Angemessenheit jeder Einzelfallentscheidung und -prüfung infrage zu stellen". Dabei erwarte er auch, "dass wir nun weitgehend alles Erforderliche in den Asylpaketen I und II getan haben", fügte er hinzu und betonte: "Damit reicht es dann aber auch. Wir können uns nun endgültig der Integration und den nächsten Integrationspaketen zuwenden."