Bundesregierung will Statistikgesetze ändern
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze" (18/7561) vorgelegt, den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung behandelte. Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, zielt ein Schwerpunkt der Novellierung auf eine Entlastung von Wirtschaft und Privatpersonen. Ihr Auskunftsaufwand für statistische Erhebungen solle künftig möglichst gering gehalten werden. Stattdessen sollten vorrangig und vermehrt geeignete Daten, die bei Stellen der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, bei der Statistikerstellung verwendet werden.
Vereinfachungen beim Designschutz
Der Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) soll künftig noch mehr als bisher auf elektronischem Weg erfolgen. Das ist eines der wesentlichen Ziele eines Gesetzentwurfs (18/7195) der Bundesregierung, den der Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet hat. Weitere Änderungen betreffen Nichtigkeitsverfahren im Designschutz sowie Anpassungen des nationalen Rechts an EU-Verordnungen im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Produktpiraterie und mit dem Schutz geografischer Herkunftsangaben.
Weiterführende Links zu den Themen dieser Seite finden Sie in unserem E-Paper.