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Finanzen III : Alle für das »Konto für alle«

29.02.2016
2023-08-30T12:29:57.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat mit den Stimmen aller Fraktionen einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und somit auch für Flüchtlinge beschlossen. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (18/7204, 18/7691) sieht vor, dass Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU mit dem Gesetz die Möglichkeit erhalten, diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden. Das Basiskonto soll auch als Pfändungsschutzkonto genutzt werden können.