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Verkehr : Luftverkehrsgesetz umstritten

29.02.2016
2023-08-30T12:29:57.7200Z
2 Min

Unterschiedlich bewerteten Experten den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines 15. Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988). Dies wurde vergangene Woche bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich.

Professor Nikolaus Herrmann vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wies darauf hin, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das bisherige Luftverkehrsgesetz angestrengt hat, da das deutsche Verfahren zur Festlegung der Flugrouten unter anderem nicht mit der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung vereinbar sei. Der Gesetzentwurf verfolge nun das Ziel, die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu kodifizieren.

Für Jörg Mendel vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verfügt Deutschland über ein bewährtes und leistungsfähiges Luftrettungssystem eingebunden in die Rettungsdienste der Länder. Beginnend in den 1970er Jahren erfolgte in der Bundesrepublik der Aufbau des Luftrettungsdienstes bis zu seiner jetzigen Form und Struktur mit 80 Luftrettungsstationen. Die Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern bildeten hierbei einen elementaren Bestandteil. Mit den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Veränderungen werde sichergestellt, dass der Großteil dieser Landesstellen weiter fortbestehen und genutzt werden könne.

Für Thomas Jühe, Arbeitsgemeinschaft deutscher Fluglärmkommissionen, ist der Gesetzentwurf ein wichtiger Fortschritt, da die Handlungsmöglichkeiten der Luftfahrtbehörden im Planfeststellungsverfahren "grundsätzlich" klargestellt würden.

Ulrike Funk von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen hält dagegen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht für zielführend. Sie verwässerten die Rechtsprechung und hätten "schwammige" Formulierungen. Damit würde ein funktionierendes Rechtssystem konterkariert, mit dem bereits heute alle Forderungen nach einem besseren Lärmschutz sowie einer transparenteren Flugverfahrensplanung erfüllt würden. Auch Walter Schoefer, Flughafen Stuttgart, kritisierte den Entwurf, da er weit über das Bundesverwaltungsgericht hinausginge. Es seien gravierend Änderungen geplant, die nicht nötig seien.

Für Matthias von Randow, Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), birgt der Gesetzentwurf "erhebliche Risiken". Positiv bewerten BDL und LBA den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, in dem die Fraktionen als Konsequenz aus dem Flugzeugabsturz der Germanwings- Maschine am 24. März 2015 in den französischen Alpen die Sicherheit im Luftverkehr erhöhen wollen. So sollen die Luftfahrtunternehmen unter anderem verpflichtet werden, vor Dienstbeginn Kontrollen beim Luftfahrtpersonal durchzuführen, indem geprüft wird, ob die kontrollierte Person unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen steht. Weiter soll das Luftfahrt-Bundesamt eine Datenbank über flugmedizinische Untersuchungen führen. mik