Piwik Webtracking Image

Arbeitszeiten : Lob der Flexibilität

Kritik an Oppositionsanträgen

27.03.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
2 Min

Die Anträge von Linken und Grünen zur Reduzierung der Wochenhöchstarbeitszeit und zur Einführung von Wahlarbeitszeiten stoßen bei Arbeitgebern auf deutliche Kritik. Das wurde in einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in der vergangenen Woche deutlich. Die Linke fordert in ihrem Antrag (18/8724) unter anderem die Reduzierung der wöchentlich zulässigen Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden. Bündnis 90/Die Grünen schlägt in ihrem Antrag (18/8241) einen Arbeitszeitkorridor von 30 bis 40 Stunden vor, in dessen Rahmen die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten frei wählen können.

Als "nicht mehr zeitgemäß" bezeichnete der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die Festlegung einer täglichen Höchstarbeitszeit von regelmäßig acht Stunden. In seiner Stellungnahme plädiert er dafür, stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu definieren. Diese jedoch auf 40 Stunden zu reduzieren, würde es den Betrieben unmöglich machen, auf schwankenden Arbeitsanfall zu reagieren. Ähnlich argumentiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Der Vorschlag der Linken würde bedeuten, dass an jedem Werktag nur noch 6,6 Stunden gearbeitet werden dürfte. Das entspreche weder der Realität noch den betrieblichen Notwendigkeiten, schreibt der ZDH in seiner Stellungnahme.

Die Gewerkschaften und auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) äußerten sich zustimmend zu den Anträgen. So betont die ver.di-Bundesverwaltung in ihrer Stellungnahme, eine Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sei eine angemessene Reaktion auf die steigende psychische und physische Belastung der Beschäftigten im Rahmen ihrer Erwerbsarbeit. Sie könne außerdem zum Abbau von Arbeitslosigkeit beitragen, so ver.di. Die BAuA verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Arbeitszeitgestaltung eine zentrale Rolle für die Gesundheit von Beschäftigten spiele. Insbesondere Arbeitszeiten, die ausreichende Erholung erschweren oder sozial wertvolle Zeiten (Wochenende) besetzen, sollten vermieden werden, betont die BAuA.