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INNERES : Zankapfel Fluggastdaten

27.03.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
2 Min

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR)-Daten) zur Verhütung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität (18/11501) stößt bei der Opposition auf klare Ablehnung. Dies wurde vergangene Woche bei der ersten Lesung der Vorlage im Bundestag deutlich. Die Richtlinie sieht eine Übermittlung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen für Flüge von der EU in Drittstaaten oder umgekehrt vor. Sie räumt den EU-Staaten zudem die Möglichkeit ein, Flüge zwischen ihnen sowie Datenübermittlungen durch andere Dienstleister im Zusammenhang mit Reisen einzubeziehen. Davon soll im Fluggastdatengesetz Gebrauch gemacht werden, um Sicherheitslücken zu schließen.

In der Debatte betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), dass man mit dem Gesetz ein "wichtiges neues Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität" schaffe. Zugleich beweise die Richtlinie, "dass sich ein großer Gewinn an Sicherheit durchaus mit einem hohen Datenschutzniveau verknüpfen lässt".

Jan Korte (Linke) wertete die vorgeschlagenen Regelungen dagegen als "Simulation von Sicherheit". Er beklagte, "dass es hier wieder einmal um eine Vorratsdatenspeicherung geht, also um eine anlasslose und lückenlose Datenspeicherung von Fluggastdaten".

Konstantin von Notz (Grüne) kritisierte die Richtlinie als rechtswidrig. Die Koalition sattle indes noch drauf, "denn während die EU-Richtlinie die Speicherung der Fluggastdaten nur von aus der EU und in die EU gehenden Flügen vorschreibt, planen Sie zusätzlich die Speicherung von Flugdaten innerhalb der EU".

"Schwachstellen" sah auch Wolfgang Gunkel (SPD). Er verwies mit Blick auf die Datenschutzbestimmungen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses habe gesagt, an Staaten mit menschenrechtswidrigen Verhältnissen "sollte nicht übermittelt werden".

Clemens Binninger (CDU) wies die Kritik zurück. "Es ist ein gutes Gesetz, das die Sicherheit verbessert", sagte er. Es gebe keinen Grund, "mit der immer gleichen reflexartigen Behauptung zu argumentieren, die Freiheitsrechte seien massenhaft gefährdet". Von einer massenhaften und unkontrollierten Speicherung sei man weit entfernt.