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STASI-AKTEN : Auf der Suche

Roland Jahn fordert zukunftsfähige Strukturen

27.03.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
4 Min

Über 111 Kilometer erstreckt sich der Aktenbestand, über den Roland Jahn wacht. Doch das ist nur eine beeindruckende Zahl. Für Jahn, Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen (BStU), ist die Hinterlassenschaft des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR "längst auch zum Teil des ,Gedächtnisses der Nation' geworden". So schreibt er im Vorwort seines 13. Tätigkeitsberichtes für die Jahre 2015 und 2016 (18/11400), den er in der vergangenen Woche an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) übergab und vor der Bundespressekonferenz präsentierte.

Auch wenn die Zahl von Bürgeranträgen auf Akteneinsicht in den vergangenen zwei Jahren erneut zurückgegangen ist, bleibt sie doch immer noch beachtlich: 2015 gingen 62.544 Anträge bei der Behörde ein, 2016 noch 48.634. In den Jahren davor waren es noch 64.246 (2013) und 67.763 (2014) gewesen. Annähernd unverändert blieb mit 1.351 (2015) und 1.299 (2016) die Zahl der Anträge auf Akteneinsicht von Seiten der Forschung und der Medien.

Ungeeignete Standorte Trotzdem sieht Roland Jahn diesen Teil des "Gedächtnisses der Nation" ganz offensichtlich als gefährdet an. Keiner der zwölf Archivstandorte in den östlichen Bundesländern "ist geeignet für die dauerhafte Nutzung und erfüllt alle Kriterien für archivgerechte Lagerung", lautet sein Urteil. Neu ist dieses Problem zwar nicht, doch Jahn sah sich genötigt, es noch einmal deutlich anzusprechen: "Repression, Revolution und Aufklärung, dieser Dreiklang, den die Stasi-Unterlagen repräsentieren, er braucht neue und vor allem zukunftsfähige Strukturen, geeignete Orte und zeitgemäße Vermittlung. Das verlangt unter anderem Modernisierung und Investitionen in Digitalisierung und archivgerechte Bauten", mahnt er.

Die von Jahn geforderten "zukunftsfähigen Strukturen" stehen seit vergangenem Jahr - zumindest prinzipiell auf dem Papier - fest. Im April 2016 hatte eine vom Bundestag 2014 (18/1957) eingesetzte 14-köpfige Expertenkommission unter dem Vorsitz des früheren Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Wolfgang Böhmer (CDU), ein Konzept (18/8050) vorgelegt, wie die Stasi-Akten in ihrem Gesamtbestand erhalten werden können, die Bestimmungen über das Recht auf Akteneinsicht nach den Maßgaben des Stasi-Unterlagen-Gesetzes weiterhin gültig bleiben, und wie die Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde mit ihren rund 1.600 Mitarbeitern aussehen soll. Im Kern schlug sie vor, das Stasi-Unterlagen-Archiv innerhalb des Bundesarchivs mit eigenem Namen weiterzuführen und neben seinem Hauptsitz in der früheren Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg in jedem der neuen Bundesländer eine Außenstelle zu betreiben. Und bereits die Kommission stellte in ihrem Bericht fest, dass "die bauliche Situation der zukünftigen Außenstellen des Bundesarchivs verbessert werden muss". Das Amt des Bundesbeauftragten sollte umgewandelt werden in das eines Ombudsmannes für die Opfer der SED-Diktatur. Wie bisher sollte er für fünf Jahre vom Bundestag gewählt werden.

Zum Zeitpunkt der Vorlage des Expertenberichts führte Roland Jahn sein Amt bereits nur noch kommissarisch. Doch seiner Wiederwahl wollte die SPD nur zustimmen, wenn über die Zukunft der Akten und der Behörde entschieden wird. Dieses Ziel hatte sich der Bundestag in seinem Einsetzungsbeschluss für die Expertenkommission ausdrücklich selbst gesteckt. Doch es sollte anders kommen.

Die CDU/CSU-Faktion wollte sich mit den Vorschlägen der Experten nicht in Gänze anfreunden. Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft lehnte sie gar als "Signal für das Ende der Aufarbeitung" ab. Auch Jahns Amtsvorgängerin Marianne Birthler zeigte sich nicht überzeugt: Die Kommission habe keine überzeugenden Argumente genannt, warum eine so erfolgreiche und weltweit anerkannte Behörde aufgelöst und die Akten in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchiv verschoben werden sollten. Jahn selbst begrüßte die Kommissionsvorschläge prinzipiell. Entscheidend sei, dass der Aktenbestand und das Recht auf Einsicht erhalten bleibt.

Am Ende stand ein politischer Kompromiss: Der Bundestag vertagte im Juni vergangenen Jahres die Entscheidung auf die nächste Legislaturperiode, bestätigte Jahn für weitere fünf Jahre im Amt und beauftragte ihn, gemeinsam mit dem Bundesarchiv ein belastbares Konzept für eine Überführung der Akten bei Weitergeltung der Vorgaben des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zu erarbeiten. Nur über die Zukunft der Behörde und ihres Leiters macht der Bundestagsbeschluss (18/8705) keine konkreten Aussagen.

Seitdem sucht Jahn nach praktischen Lösungen und nach geeigneten Liegenschaften. Mit Leipzig ist er beispielsweise über einen Umbau der sogenannten Runden Ecke, dem Standort der ehemaligen Stasi-Bezirksverwaltung, zu einem Archiv einschließlich des Gedenk- und Erinnerungsortes im Gespräch. Die ausstehende Entscheidung des Bundestages und damit auch ein fehlender finanzieller Rahmen macht die Aufgabe aber nicht einfacher.

Rehabilitierung Und eine weitere Sorge treibt Roland Jahn um: Ende 2019 läuft die Antragsfrist für eine Rehabilitierung von Opfern der SED-Diktatur nach dem Rehabilitierungsgesetz aus. Was dies konkret bedeutet, weiß Jahn zu berichten, fällt Menschen, die in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert waren, oftmals erst beim Blick auf ihre Rentenbescheid auf, wenn sie in den Ruhestand gehen. Die haftbedingten Fehlzeiten führen zu Abstrichen bei der Rente, sie werden für erlittenes Unrecht erneut bestraft.

Die für ein Rehabilitierungsverfahren benötigten Gerichtsakten der DDR-Justiz finden sich in vielen Fällen im Bestand der Stasi-Unterlagen-Behörde, weil sie vom Ministerium für Staatssicherheit übernommen wurden. Seit Inkrafttreten des Rehabilitierungsgesetzes im Jahr 1992 haben sich bundesdeutsche Gerichte in rund 102.000 Fällen mit dem Ersuchen auf Akteneinsicht an die Stasi-Unterlagen-Behörde gewandt. In den vergangenen zwei Jahren gab es immerhin noch 1.788 solcher Ersuchen.

Für Roland Jahn ist das Auslaufen der Antragsfrist auf Rehabilitierung "ein Fehler im System", der vom Bundestag korrigiert werden muss. Auch in diesem Fall gilt für ihn: "Aufarbeitung von Unrecht darf kein Verfallsdatum haben."