Koalition will Ausgaben für Forschung erhöhen
Die Bundesregierung soll ihre Hightech-Strategie weiter ausbauen und gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft für höhere Ausgaben für Forschung und Entwicklung sorgen. Das im Jahr 2015 in Deutschland erreichte Ziel eines Anteils für Forschung und Entwicklung von drei Prozent am Bruttoinlandsprodukt soll bis zum Jahr 2025 auf 3,5 Prozent angehoben werden, fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (18/11594), der am Donnerstag vom Bundestag mit Koalitionsmehrheit beschlossen wurde.. Die Fraktionen setzen sich unter anderem für eine mittelfristige Erhöhung der Mittel für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand auf 700 Millionen Euro ein.
»Engagierter Ruhestand« für Postbeamte
Beamte in Postnachfolgeunternehmen sollen weiterhin abschlagsfrei ab dem vollendeten 55. Lebensjahr in den Ruhestand gehen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Beamten mindestens zwölf Monate Bundesfreiwilligendienst oder eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit leisten ("Engagierter Ruhestand"). Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11559) vor, der am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen wurde. Mit dem Entwurf soll die bisherige Vorruhestandsregelung, die Ende 2016 auslief, bis Ende 2020 verlängert werden. Sie gilt für Beamte in Postnachfolgeunternehmen und der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Beamten "keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht".
Kampf gegen Geldwäsche wird weiter verschärft
Die Bundesregierung will den Kampf gegen die Geldwäsche intensivieren. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/11555) eingebracht, der am Donnerstag vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesen wurde. Danach müssen strengere Vorgaben beachtet werden, etwa bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen. Außerdem werden eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und ein Transparenzregister eingerichtet.
Dorfläden sollen weniger streng geprüft werden
Bürgerinitiativen sollen leichter Unternehmen wie beispielsweise Dorfläden gründen und führen können. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/11506) "zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften" eingebracht, der am Donnerstag überwiesen wurde. Kern sind vereinfachte Prüfungsanforderungen für kleine Genossenschaften, da diese die hohen Kosten für Prüfungen oft nur schwer aufbringen könnten.
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