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UMWELT : Beschleunigter Hochwasserschutz

27.03.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
2 Min

Die Einführung neuer Gebietskategorien im Bereich des Hochwasserschutzes stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. Dies wurde vergangene Woche bei einer Sachverständigen-Anhörung des Umweltausschusses deutlich. Die Gebietskategorien "Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten" sowie "Hochwasserentstehungsgebiete"sind Teil eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur "Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes" (18/10879).

In "Risikogebieten" sollen unter anderem Neuregelungen für ein "hochwasserangepasstes Bauen" sowie ein Verbot neuer Heizölverbrauchsanlagen gelten. Für Hochwasserentstehungsgebiete legt der Entwurf neue Genehmigungsauflagen für Bauvorhaben fest. Die Gesetzesnovelle zielt insgesamt darauf ab, die Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu erleichtern und zu beschleunigen, etwa durch eine Verkürzung des Rechtswegs.

Gerhard Spilok vom baden-württembergischen Umweltministerium kritisierte, dass der Entwurf sogenannte "Abwägungsbelange" außerhalb der Risikogebiete vorsehe. Dadurch könnten in einem Genehmigungsverfahren gefährdungsrelevante Punkte wie etwa nachteilige Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger "weggewogen" werden.

"Es gibt keinen absoluten Hochwasserschutz", betonte Ulrich Kraus vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Die Einführung von Risikogebieten und Hochwasserentstehungsgebieten in der sächsischen Gesetzgebung hätten sich aber bewährt.

Die Juristin Miriam Vollmer warf die Frage auf, "ob sich die grundsätzlich wünschenswerten Änderungen negativ auf den Städtebau auswirken". Das Risikogebiet sei nicht hinreichend abgegrenzt, sagte sie und verwies auf die Restriktionen für Bauleitplanung und Bauweise in dieser Gebietskategorie. Problematisch sei auch, dass die Gebietskategorie "Hochwasserentstehungsgebiet" von den Ländern definiert würde. Eine "Rechtszersplitterung" und Rechtsunsicherheit sei zu befürchten, sagte Vollmer.

Sinnvoller als die geplanten Hochwasserentstehungsgebiete seien gezielte Regenwasserrückhaltemaßnahmen in den Kommunen, kritisierte Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband. Die Auflagen für Risikogebiete für bereits bestehende landwirtschaftliche Anlagen seien kaum umsetzbar.

Der Jurist Kurt Faßbender (Universität Leipzig) sagte, dass baurechtliche Vorgaben in Hochwassergebieten in der Praxis häufig nicht beachtet würden. Er hoffe, dass die Novelle dieses Vollzugsdefizit beende.

Als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sagte Otto Huter, dass die Gesetzesnovelle den Vorsorgegedanken stärke. Zudem erlaube sie den Kommunen, langfristige Lösungen umzusetzen. eb