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recht : Null Toleranz

Härtere Strafen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
3 Min

Die Diskussion, ob härtere Strafen gegen Verbrechen helfen oder nicht, ähnelt dem berühmten Streit um Henne oder Ei. Für beide Sichtweisen gibt es Argumente, tatsächlich aber ist die Sache komplex, sind Ursache und Wirkung nicht ohne weiteres feststellbar. Eine solche Diskussion gab es vergangene Woche im Bundestag über ein Gesetz, das Einsatzkräfte durch neue Straftatbestände besser schützen soll. Das "Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" (18/11161), das mit Koalitionsmehrheit gegen die Oppositionsstimmen beschlossen wurde, sieht bei Angriffen auf Polizisten, ermittelnde Staatsanwälte, Feldjäger, Gerichtsvollzieher und andere Vollstreckungskräfte bis zu fünf Jahre Haft vor. Während bisher nur Angriffe während Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen ein eigener Straftatbestand sind, gilt die Neuregelung bei jeder Dienstverrichtung.

Ebenso geschützt werden jetzt hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste. Einen zusätzlichen Tatbestand der "Behinderung von hilfeleistenden Personen" hat die Koalition bei den Ausschussberatungen in den Gesetzentwurf eingefügt (18/12153). Wer etwa durch Gaffen an einer Unfallstelle oder Blockieren der Rettungsgasse auf der Autobahn die Versorgung von Verunglückten erschwert, kann danach mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.

Mangel an Respekt Der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Christian Lange (SPD) begründete das Gesetz mit der wachsenden Zahl von Angriffen. 2016 seien 11,2 Prozent mehr Polizeibeamte Opfer von Gewaltdelikten geworden als im Vorjahr. Immer öfter seien Polizisten mit Hass, Beleidigungen und Gewalt konfrontiert, immer öfter werde "ihre Arbeit durch einen Mangel an Respekt erschwert". Der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Günter Krings (CDU) ergänzte: "Diejenigen, die für uns und unsere Sicherheit tagtäglich ihren Kopf hinhalten, dürfen erwarten, dass wir ihnen auch den Rücken stärken." Man müsse den Respekt vor dem Staat, seinen Regeln und seinem Personal "auch von der Minderheit militanter Chaoten in unserem Lande einfordern, die heute noch meinen, sie könnten ihre Verachtung des Staates durch die Drangsalierung seiner Repräsentanten zum Ausdruck bringen".

Sehr junge Täter Es müsse bei den Ursachen der zunehmenden Gewalt angesetzt werden, erwiderte Frank Tempel (Linke). Eine Ursache sei, dass Strafverfahren, auch bei sehr jungen Tätern, oft wegen Geringfügigkeit ohne jegliche Konsequenzen eingestellt würden. Dies liege daran, dass den Staatsanwaltschaften und Gerichten die personellen Ressourcen fehlten, die Masse der Anzeigen zu bewältigen. "Gesetzlich ist zum Umgang mit Gewalttätern alles ausreichend geregelt", betonte Tempel und fügte hinzu, "aber es scheitert am Vollzug dieser Möglichkeiten". Auch gegen Gaffer gebe es eine ausreichende rechtliche Handhabe, sagte Tempel mit Verweis auf aktuelle Urteile. "Aber wer bitteschön soll denn die Strafanzeigen aufnehmen, wenn hundert Gaffer auf der Autobahn die Einsatzkräfte behindern?"

Irene Mihalic (Grüne) verwies auf die Einschätzung von Experten, dass Gewalttaten gegen Vollzugs- oder Rettungskräfte fast immer von stark alkoholisierten oder psychisch auffälligen Personen ausgingen. Diese aber seien durch eine höhere Strafandrohung nicht zu beeinflussen. Schon jetzt seien Angriffe als versuchte Körperverletzung strafbar, schon jetzt könnten sich Schaulustige wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen. Nötig seien nicht neue Gesetze, sondern eine bessere personelle und materielle Ausstattung der Polizei, erklärte Mihalic übereinstimmend mit Tempel. "Setzen Sie sich nicht dem Vorwurf symbolischer Gesetzgebung aus", empfahl sie der Koalition.

Deren Redner wiesen diese Argumentation zurück. Es gehe "auch darum, das Gewaltmonopol des Staates zu behaupten", sagte Johannes Fechner (SPD). Eine bloße Verurteilung wegen Körperverletzung bringe das Unrecht, das ein Angriff gegen einen Repräsentanten des Staates darstelle, "nicht hinreichend zum Ausdruck". Auch könnten Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sich nicht "wie Sie und ich frei entscheiden, ob sie sich in gefährliche Situationen begeben oder nicht", ergänzte Fechners Fraktionskollegin Bettina Bähr-Losse. Deshalb sei es "folgerichtig, einen Angriff auf einen Repräsentanten des Staates stärker zu bestrafen als den Angriff auf eine Individualperson".

Zu den Zweifeln der Opposition an der Wirksamkeit des Gesetzes sagte Volker Ullrich (CSU), Respekt für Polizei und Rettungskräfte lasse sich "natürlich nicht allein durch das Strafrecht erzielen". Man brauche auch eine bessere Ausstattung und mehr Stellen bei der Polizei. Aber der bessere strafrechtliche Schutz sei "ein wichtiges Zeichen, dass wir bei ihrem schwierigen Dienst für die Demokratie und unsere Rechtsordnung an ihrer Seite stehen". Zum Vorwurf der Symbolpolitik sagte Armin Schuster (CDU), das Gesetz solle "eine Symbolwirkung haben, nämlich: Null Toleranz gegenüber Angriffen auf den Staat." Wenn das Gesetz von Polizei, Staatsanwälten und Richtern konsequent angewendet werde, "dann verspreche ich Ihnen, die Gewaltzahlen gehen zurück".