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Inneres : Gesicht muss sichtbar sein

Verhüllungsverbot für Beamte und Soldaten

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
2 Min

Beamte und Soldaten sollen ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung "zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung" (18/11180) verabschiedete der Bundestag in der vergangenen Woche gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung (18/11813).

Danach sollen Ausnahmen von der Neuregelung nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz beziehungsweise zum Eigenschutz möglich sein. Eine Änderung des Bundeswahlgesetzes sieht ein entsprechendes Verbot auch für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände vor.

Eine Änderung der Bundeswahlordnung zielt zudem darauf ab, dass Wähler vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden können, wenn sie sich nicht ausweisen oder die Feststellung ihrer Identität durch den Wahlvorstand unmöglich machen.

Zur Durchsetzung gesetzlich vorgesehener Identifizierungspflichten wurde darüber hinaus das Personalausweisgesetz geändert. Danach wird eine ihren Ausweis vorlegende Person durch einen Abgleich des Lichtbildes mit ihrem Gesicht identifiziert. "Dies erfordert, dass das Gesicht deutlich erkennbar ist, und zwar in demselben Umfang wie auf dem Lichtbild des Ausweises abgebildet", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Für Ulla Jelpke (Linke) geht es bei der Neuregelung um "rein ideologisch motivierte Propaganda". Der Gesetzesinitiative liege "keinerlei reelles Problem zugrunde", gab sie zu Protokoll. Es gehe nur um eine "verschwindend geringe Zahl unter den rund zwei Millionen Muslimas in Deutschland, die sich überhaupt zumindest zeitweilig vollständig verschleiern".

Irene Mihalic (Grüne) hält es für "offen", ob es für die "Regelungen, die sich insbesondere auf Bundesbeamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen beziehen, je einen möglichen Anwendungsfall gegeben hat". Dies gelte auch für die Regelungen zur Identifizierung anhand von Lichtbildern.

Nach den Worten von Lars Castellucci (SPD) regelt das Gesetz "vor allem Probleme, die nur am Rande und in vernachlässigenswerten Größenordnungen" vorkommen. Es gebe "nach unseren Erkenntnissen kaum Soldatinnen, die eine Burka tragen wollen". Der Symbolwert sei jedoch "recht hoch, denn wir zeigen damit unsere Missbilligung für eine solche Verschleierung und Entpersonalisierung von Frauen an", argumentiert Castellucci.

Tim Ostermann (CDU) verweist darauf, dass man in der Bundesrepublik in einer "offenen Gesellschaft" lebe: "Unser Zusammenleben beruht darauf, dass man sich untereinander offen begegnet". Daher sei es für ihn nur folgerichtig, dass die Repräsentanten des Staates bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Offenheit zeigen und dadurch zur Vertrauensbildung beitragen. Das sei "mit einem verhüllten Gesicht nicht möglich".