Piwik Webtracking Image

DATENSCHUTZ I : Neue IT-Architektur für die Polizei

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
2 Min

"Um nichts weniger als um die Zukunft deutscher Polizeiarbeit" geht es nach den Worten von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bei der von der Regierungskoalition vorgelegten "Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes" (18/11163), das der Bundestag vergangene Woche in der Ausschussfassung (18/12076) gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet hat (siehe auch Beitrag links). Mit der Neuregelung soll zugleich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) sowie eine EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom April 2016 umgesetzt werden. De Maizière betonte in der Schlussdebatte, das Gesetz mache den Weg frei für eine "moderne polizeiliche IT-Infrastruktur". Jeder Polizist solle künftig bei entsprechender Berechtigung sämtliche benötigten Informationen zusammenführen und nutzen können. Eine Unterteilung des Informationsaufkommens in verschiedene "Datentöpfe" werde überflüssig. Dabei gehe die Kritik derer "an der Sache vorbei", die "in der Abkehr von der Datenhaltung in getrennten Dateien den Untergang des datenschutzrechtlichen Abendlandes befürchten".

Martina Renner (Linke) kritisierte dagegen, einmal erhobene Daten sollten "fast ohne besondere Voraussetzungen weiter genutzt, auf Vorrat gehalten und im Ergebnis noch jahrzehntelang später verwertet werden" können. Nach Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung frage dabei niemand mehr. Irene Mihalic (Grüne) monierte, das Gesetz bedeute "das Ende des polizeilichen Datenschutzes, wie wir ihn kannten". Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung von Informationen und Daten werde in pauschaler Weise aufgehoben.

Uli Grötsch (SPD) betonte dagegen, dass eine Regelung, nach der im schlimmsten Fall personenbezogene Daten auch bei Bagatelldelikten unbegrenzt gespeichert würden, so nicht mehr enthalten sei. Das Gesetz öffne "allen Polizeibehörden in Deutschland die Tür ins 21. Jahrhundert". Diesen Weg wolle man dem Bundeskriminalamt mit einer zentralen Datenbank und einem polizeilichen Informationsverbund, "also mit einer komplett neuen IT-Architektur" ebnen. Stephan Mayer (CSU) sagte, der Datenschutz werde nicht unterminiert, sondern ausgeweitet. Es gebe mehr datenschutzrechtliche Kontrolle, eine Stärkung der Transparenz und des individuellen Rechtsschutzes sowie eine Ausweitung der Löschungspflichten.