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DATENSCHUTZ III : Fluggastdaten werden gespeichert

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
2 Min

Fluggastdaten werden künftig zum Zwecke der "Verhütung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität" bis zu fünf Jahre gespeichert. Der Bundestag stimmte vorige Woche mit der Mehrheit von Union und SPD einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11501, 18/12080) zu. Die Opposition votierte dagegen.

Die Richtlinie sieht eine verpflichtende Übermittlung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen für Flüge vor, die von der EU aus in einen Drittstaat oder von einem Drittstaat aus in einen Mitgliedsstaat der EU starten. Sie räumt den EU-Staaten zudem die Möglichkeit ein, auch Flüge zwischen den Mitgliedstaaten einzubeziehen, wovon die Bundesregierung Gebrauch macht.

"Die EU-Richtlinie heute in nationales Recht umzusetzen, ist ein richtiger Schritt", gab Clemens Binninger (CDU) zu Protokoll. Da Täter in den Bereichen internationaler Terrorismus und schwere Kriminalität häufig von Drittstaaten aus in die Europäische Union und zurück reisten und sich darüber hinaus oft auch länderübergreifend innerhalb der EU selbst bewegten, sei es auch richtig, "über die Richtlinie hinauszugehen und ebenfalls innereuropäische Flüge einzubeziehen".

Wolfgang Gunkel vom Koalitionspartner SPD bewertet das anders: "Ich hätte es gern gesehen, wenn man das Gesetz nicht auf innereuropäische Flüge ausgedehnt hätte." Trotz aller Kritik sei ihm aber klar, dass angesichts der steigenden Gefahr durch islamistischen Terror gehandelt werden müsse. "Die Speicherung von Fluggastdaten und somit die Kontrolle von Gefährdern und das Herausarbeiten von Mustern können dafür geeignete Bausteine sein", befindet Gunkel.

Nach Ansicht von Martina Renner (Linke) gehört der Gesetzentwurf in die Reihe jener Antiterrorgesetze, die über die "rechte Leitplanke der Verfassungsmäßigkeit hinausschießen und nicht nur daran entlangschrammen" würden. "Das ist eine verdachts- und anlasslose Massendatenerhebung und -speicherung", urteilt Renner.

Konstantin von Notz (Grüne) kritisiert, die Daten von unbescholtenen Bürgern würden bis zu fünf Jahre beim BKA gespeichert, "ohne dass diese Bürger irgendeinen anderen Anlass dazu gegeben haben, als in ein Flugzeug zu steigen".