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DATENSCHUTZ II : Zustimmung zur Datenschutzreform

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat das Umsetzungsgesetz zur EU-Datenschutzgrundverordnung (18/11325) verabschiedet. Vergangene Woche stimmten Union und SPD dem Regierungsentwurf in der durch den Innenausschuss abgeänderten Fassung (18/12084) zu. Linke und Grüne lehnten die Vorlage ab.

Dank der EU-Datenschutzgrundverordnung würden künftig in allen Mitgliedsstaaten einheitliche Datenschutzstandards gelten, sagte Bundesinnenmister Thomas de Maizière (CDU) während der Debatte. Bei dem Umsetzungsgesetz habe sich die Bundesregierung "eins zu eins" an die europarechtlichen Vorgaben gehalten.

Dagegen befand Petra Pau (Linke), der Datenschutz werde mit dem Gesetz geschwächt. Hauptkritikpunkte sind laut Pau die "verfassungswidrige" Erweiterung der Videoüberwachung, die Einschränkung der Rechte betroffener Bürger und die "unverantwortliche Kleinschreibung" der Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Datenschutz.

Gerold Reichenbach (SPD) räumte ein, dass es auch aus seiner Fraktion Kritik an dem Regierungsentwurf gegeben habe. Nach intensiven Diskussionen innerhalb der Koalition seien aber eine ganze Reihe von Änderungen vorgenommen worden, betonte er. Davon betroffen sei unter anderem die in der EU-Vorlage enthaltene Regelung, wonach ein Bürger darüber informiert werden muss, wenn seine Daten für andere Zwecke als vereinbart genutzt werden sollen. In der Kabinettsvorlage sei diese Informationspflicht sehr weit eingeschränkt worden. Sie sollte nicht mehr gelten, "wenn das für das Unternehmen mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist". Nun beziehe sich die Einschränkung nur noch auf die Weitergabe analoger Daten.

Konstantin von Notz (Grüne) nannte die EU-Datenschutzgrundverordnung "richtig und wichtig". Die Bundesregierung habe allerdings nichts unversucht gelassen, die hohen Standards zu hintertreiben. "Wir lehnen es ab, die Informationspflichten der Unternehmen nach den Wünschen der Wirtschaft zurückzuschneiden", sagte Notz. Zugleich kritisiert er, dass mit dem Gesetz die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit "mundtot gemacht werden soll".

Stephan Mayer (CSU) betonte, die Harmonisierung des Datenschutzrechts sei in deutschem Interesse. Mit dem Umsetzungsgesetz werde der Datenschutz in Deutschland im Übrigen nicht abgesenkt, sondern erhöht.