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KULTUR : Plädoyer für soziale Mindeststandards

Sachverständige sprechen sich für bessere Bezahlung von Künstlern aus

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
2 Min

Die Vergabe öffentlicher Gelder im Kultursektor soll an die Einhaltung sozialer Mindeststandards gekoppelt werden. So lautete das einhellige Plädoyer der Sachverständigen in einem Fachgespräch des Kulturausschusses zur sozialen Lage von Künstlern und Kreativen in der vergangenen Woche.

Öffentliche Auftraggeber und Fördergelder, so monierte Lisa Basten vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, trügen erheblich zum Preisverfall in der Kultur und Kreativwirtschaft bei. Auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entzögen sich ihrer Verantwortung. Jegliche Auftragsvergabe aus öffentlichen Geldern oder Gebühren sollte deshalb der Einhaltung sozialverträglicher Mindeststandards verpflichtet sein. Dazu gehöre eine Entlohnung gemäß der Honorarempfehlungen der Berufsverbände oder in Analogie zu geltenden Tarifverträgen, führte Basten aus.

Den Ausführungen Bastens schlossen sich die Sozialökonomin Alexandra Manske von der Universität Hamburg, Irene Bertschek vom Zentrum für Wirtschaftsforschung in Mannheim und der Schauspieler Sören Fenner vom Verein "art but fair" an. Manske plädierte dafür, eine Kommission nach dem Vorbild der Mindestlohnkommmission einzusetzen, um Mindeststandards zu formulieren. "Wir brauchen einen Kultur-TÜV", forderte Fenner. 86 Prozent der Künstler wünschten sich ein Gütesiegel für Kulturinstitutionen und Projekte, das Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen unabhängig kontrolliert. Dies habe eine Umfrage des Vereins "art but fair" in Zusammenarbeit mit der Kulturpolitischen Gesellschaft und der Hans-Böckler-Stiftung ergeben. 94 Prozent der Befragten hätten sich zudem für das Einfordern fairer Arbeitsbedingungen im Fall öffentlicher Kulturförderung ausgesprochen.

Künstlersozialkasse Uwe Fritz von der Künstlersozialkasse (KSK) wies darauf hin, dass die Einkommen der in der KSK versicherten freiberuflichen Künstler deutlich unterhalb des durchschnittlichen Bruttoverdienstes in der Deutschen Rentenversicherung liegen. Es wäre wünschenswert, wenn im Rahmen der Kulturförderung auf die Verpflichtung zur Entrichtung der Künstlersozialabgabe hingewiesen wird.

Alexandra Manske verwies darauf, dass auch die gestiegene Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen trügerisch sei. Die Standards bei Honorierung und Arbeitsbedingungen seien im Kulturbereich in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgehöhlt worden.

Als weiteres Problem identifizierten die Sachverständigen die mangelnde Interessenvertretung von Freischaffenden. Die unterschiedlichen Verbände seien zersplittert und könnten nicht wirkungsvoll agieren, lautete das Urteil von Lisa Basten und Irene Bertschek. Fenner fügte an, dass meist nur festangestellte Künstler gewerkschaftlich organisiert seien. Die führe dazu, dass die Interessen der Freiberufler selbst in den Gewerkschaften unberücksichtigt blieben.

Als problematisch bewerteten die Sachverständigen zudem die Einteilung zwischen abhängigen und freien Arbeitsverhältnissen. Diese Systematik aus den 1980er Jahren bei Gründung der Künstlersozialkasse sei nicht mehr mit den realen Verhältnissen kompatibel. Viele Künstler seien gezwungen, oft zwischen freien und festen Arbeitsverhältnissen zu wechseln. Alexandra Manske regte deshalb an, die Zuverdienstgrenze zu erhöhen, allerdings nicht am Honorar gemessen, sondern an der Arbeitszeit.