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Gastkommentare - Contra : Risiko Missbrauch

ERWERBSMINDERUNG OHNE ABSCHLÄGE?

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
1 Min

Die Forderung nach einer Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten ist überaus nachvollziehbar. Was kann ein Versicherter dafür, wenn er so krank wird, dass er nicht mehr arbeiten kann? Wie kommt die Politik dazu, ihn dafür mit einer Rentenkürzung zu bestrafen? Ist das vertretbar, zumal die weitere Lebenserwartung der Betroffenen oft nicht besonders hoch ist? Gerechtfertigt wird der versicherungsmathematische Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat mit der längeren Rentenbezugsdauer bei früherem Rentenbeginn. Selbst wenn sie in jungen Jahren erkranken, erreichen Erwerbsgeminderte aber oft nicht einmal die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von derzeit 18 Jahren.

Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht die Abschläge mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt. Und es hatte dafür gute Gründe. Es ist nämlich nicht immer so leicht feststellbar, ob ein Antragsteller wirklich erwerbsunfähig ist oder eine Erkrankung nur vortäuscht. Dies gilt vor allem für psychische Erkrankungen, die inzwischen die Hauptursache von Erwerbsminderungsrenten sind. Insoweit ist die Erwerbsminderungsrente sehr anfällig für Missbrauch. Wie sehr, zeigt ein Blick in die Vergangenheit: Als es noch keine Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn gab, machten Erwerbsminderungsrenten bis zu 60 Prozent der neu gewährten Renten in einem Jahr aus. Aktuell sind es 17 Prozent. Zum Teil wurden früher Versicherte vom Arbeitgeber sogar ermuntert, sich auf diese Weise in die Frührente zu verabschieden und ihren Arbeitsplatz für Jüngere frei zu machen. Abschläge sind auch ein gutes Argument für Arbeitnehmer, sich einem solchen Ansinnen zu widersetzen.