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RENTE : Puzzle für Fortgeschrittene

Koalition bessert bei Erwerbsminderungsrente nach. Renteneinheit soll 2025 kommen

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
4 Min

Wenn schon die Rente in den Augen vieler nicht mehr sicher ist, eines ist sicher: Auf der Tagesordnung des Bundestages tummeln sich die Diskussionen um die verschiedenen Bausteine des Rentensystems so zahlreich wie kaum ein anderes Thema. Die vergangene Woche bot dafür wieder einmal ein gutes Beispiel. Nichts Geringeres als die Renteneinheit in Ost und West stand dabei genauso auf der Tagesordnung wie die ebenfalls nicht zu unterschätzende Reform der Erwerbsminderungsrente. Flankiert wurden diese Debatten über zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung von einer zur Zukunft der Alterssicherung im Allgemeinen, wozu die beiden Oppositionsfraktionen jeweils einen Antrag vorgelegt hatten.

Die Pläne der Koalition sehen dabei Folgendes vor: Mit dem einen Gesetzentwurf (18/11926) soll die sogenannte Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente von 62 auf 65 Jahre angehoben werden, was sich auf den Verdienst, der zur Rentenberechnung herangezogen wird, positiv auswirkt. Jährlich beantragen 170.000 Menschen eine Erwerbsminderungsrente, deren durchschnittliche Höhe 2015 bei 711 bis 731 Euro lag. Mit dem anderen Gesetzentwurf (18/11923) soll das Rentenrecht schrittweise bis 2025 vereinheitlicht werden (Details dazu im Text unten).

Beide Entwürfe wurden in erster Lesung beraten und von Linken und Grünen zwar als notwendig, aber auch als unzureichend bewertet. Um das Problem der Altersarmut bei Erwerbsgeminderten zu mildern, reiche es nicht, die Zurechnungszeit zu verlängern. Die Abschläge auf die Rente müssten abgeschafft werden, forderten sowohl Dietmar Bartsch, der Fraktionschef der Linken, als auch der Rentenexperte der Grünen, Markus Kurth. Die Linke hatte dazu einen eigenen Antrag (18/12087) vorgelegt.

Prävention ungenutzt Auf Seiten der Koalitionsfraktionen spielte dieser Aspekt keine Rolle. Die veränderte Zurechnungszeit werde Erwerbsgeminderte besser vor Armut schützen, zeigte sich Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) überzeugt. "Es ist ein Gebot des Respekts für all jene, die sich für ihre Arbeit aufgerieben haben", sagte sie. Ein ganz anderer Umstand trieb den arbeitsmarktpolitischen Sprecher der Unionsfraktion um. "Es macht mir sehr zu schaffen, dass die Anträge auf Erwerbsminderungsrente im Durchschnitt im Alter von nur 50 Jahren gestellt werden und die meisten Menschen vorher nie an einer Präventionsmaßnahme teilgenommen haben." Hier müsse sich dringend etwas ändern, sagte Karl Schiewerling (CDU).

Regionale Unterschiede Die Angleichung der unterschiedlichen Rentensysteme in Ost und West verteidigte Ministerin Nahles als "Schritt zur inneren Einheit unseres Landes". Man könne es 27 Jahre nach der Einheit durchaus rechtfertigen, das Ende der Höherwertung der Ost-Gehälter einzuleiten. Denn die Löhne im Osten hätten sich jenen des Westens immer mehr angeglichen und würden das auch in Zukunft tun, sagte sie. Gleichwohl werde es künftig, darauf wies Daniela Kolbe (SPD) hin, für jüngere Beschäftigte im Osten dann nicht mehr so leicht sein, einen Rentenpunkt zu verdienen.

Markus Kurth gehen die Pläne der Koalition nicht schnell genug: "Wir sind die einzige Partei, die die Renteneinheit sofort und nicht erst 2025 will." Er verwies auf die regionalen Lohnunterschiede, die sich nicht mehr nur entlang einer Ost-West-Grenze bewegen. Deshalb seien zwei verschiedene Rentenberechnungen nicht mehr zu vermitteln, so Kurth.

Ganz anders bewertet Die Linke die Renteneinheit. Zwar fordert auch sie schon lange, den niedrigeren Rentenwert (Ost) auf den Westwert anzuheben, lehnt aber mit Hinweis auf die durchschnittlich niedrigeren Löhne im Osten ein Ende der Höherbewertung für die Rente ab. Dietmar Bartsch kritisierte außerdem die mit der Renteneinheit verbundene Abschaffung von Sonderregeln aus dem DDR-Rentenrecht für bestimmte Versichertengruppen als "große Ungerechtigkeit" und forderte deren Rücknahme.

Keine Rosinenpickerei Bezogen auf ein Gesamtkonzept für die Alterssicherung hatten die Linke und auch die Grünen ebenfalls Anträge (18/10891; 18/12098) formuliert, über die der Bundestag vergangene Woche erstmals beraten hat. Die Linke fordert darin eine Anhebung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rente von 48 auf 53 Prozent und eine "Solidarische Mindestrente". Die Grünen plädieren für eine Bürgerversicherung und eine Garantierente für langjährig Versicherte.

Matthias W. Birkwald, Rentenexperte der Linken, schlug in dieser zweiten Rentendebatte einen Blick nach Österreich vor: Dort würden alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse einzahlen und es gebe keine komplizierte private Vorsorge. Die Menschen würden es kritisch sehen, wenn sich Besserverdiener "vom Acker" machen, sagte Markus Kurth. Eine Bürgerversicherung wäre der richtige Schritt, die Akzeptanz des Rentensystems zu erhöhen, so der Grüne.

Für die Einbeziehung von Selbstständigen und damit deren bessere Absicherung über die gesetzliche Rente sprach sich der SPD-Rentenexperte Martin Rosemann (Interview Seite 2) aus. CDU-Mann Schiewerling warnte davor, sich aus den Rentenmodellen anderer Länder nur die Rosinen herauszupicken. So habe Österreich gerade große Probleme bei der Finanzierung der Renten, sagte er.