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Reformen : Nicht alles auf einmal

Die Eckpunkte der geplanten Maßnahmen bei Erwerbsminderung und Renteneinheit

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
2 Min

Seit die Statistiken immer zahlreicher wurden, wonach der Bezug einer Erwerbsminderungsrente das Armutsrisiko der Betroffenen deutlich erhöht, wird an dieser Rentenform herumgeschraubt. Erst 2014 änderte der Gesetzgeber die sogenannte Zurechnungszeit und verlängerte sie von 60 auf 62 Jahre. Das bedeutet: Geht jemand mit 50 Jahren in die Erwerbsminderung, wird bei der Rentenberechnung so getan, als hätte er zu seinem Durchschnittsverdienst bis 62 Jahre weitergearbeitet. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll diese Zurechnungszeit schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr verlängert werden. Die Erhöhung gilt für Rentenneuzugänge ab 2018 und soll 2024 abgeschlossen sein. Langfristig (ab 2045) entstehen dadurch nach Berechnungen der Bundesregierung Mehrkosten in Höhe von 3,2 Milliarden Euro pro Jahr. Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren sie jedoch als unzureichend und fordern die Abschaffung der Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente.

Nach jahrelanger Debatte soll nun auch ein anderes Reformpaket auf den Weg kommen: ein einheitliches Rentenrecht für ganz Deutschland. Die Koalition hatte dieses Ziel in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, nun wird es kurz vor Ende der Wahlperiode beschlossen. Damit endet die nach der Wiedervereinigung eingeleitete getrennte Rentenberechnung für ostdeutsche Verdienste, mit dem damals die deutlich niedrigeren Löhne bei der Rentenberechnung teilweise ausgeglichen werden sollten. Daher wurde geregelt, dass die Ost-Löhne für die Ermittlung der Entgeltpunkte mit einem gesetzlich festgelegten Faktor hochgewertet werden. Der Hochwertungsfaktor bildet den Abstand zwischen dem Durchschnittsentgelt Ost und dem Durchschnittsentgelt West nach. Im Gegenzug werden die aus den hochgewerteten Entgelten ermittelten Entgeltpunkte (Ost) mit dem niedrigeren Rentenwert (Ost) verfielfältigt.

Diese Höherbewertung ostdeutscher Einkommen bei der Rentenberechnung soll nach den Plänen der Regierung nun schrittweise bis zum Jahr 2025 entfallen. Gleichzeitig soll der Rentenwert (Ost) 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes angehoben werden und dann jährlich um 0,7 Prozentpunkte steigen, bis er 2024 ganz das Westniveau erreicht hat. Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird vereinheitlicht.

Aktuell beträgt der Rentenwert (Ost) 94,1 Prozent des Rentenwerts (West) und das Durchschnittsentgelt im Osten 87,1 Prozent des Durchschnittsentgeltes im Westen des Landes.