Kindergeld wird nicht mehr jahrelang rückwirkend gezahlt
Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine entsprechende Regelung (18/12127) . Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren nach Paragraf 169 der Abgabenordnung sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Das Kindergeld solle im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sicherstellen. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld "regelmäßig zeitnah" gestellt würden, so die Begründung.
Bundestag beschließt Erleichterung für Mittelstand
Die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter wird erhöht. Damit soll besonders der Mittelstand entlastet werden. Diese Sofortabschreibung wird von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben, beschloss der Bundestag am Donnerstag (18/12128). Angewendet werden sollen die neuen Wertgrenzen auf ab 2018 angeschaffte Wirtschaftsgüter. Die öffentlichen Haushalte dürften mit etwa 935 Millionen Euro pro Jahr belastet werden.
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