Piwik Webtracking Image

internet : Netzneutralität wird sichergestellt

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung will die Netzneutralität sicherstellen. "Internetzugangsanbieter müssen den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung grundsätzlich gleich behandeln, ungeachtet des Senders, des Empfängers, des Inhalts, der Anwendung, des Dienstes oder des Endgerätes", heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (18/9951, 18/11811), dem der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Grünen zustimmte. Die Linke enthielt sich.

Eine "angemessene" Verwaltung des Datenverkehrs sei aber zulässig, um die Netzwerkressourcen effizient zu nutzen und die Qualität der Dienste entsprechend den Anforderungen zu gewährleisten, heißt es in dem Gesetzentwurf. "Ein unangemessenes Verkehrsmanagement nimmt eine Blockierung, Verlangsamung, Veränderung, Beschränkung, Störung, Schädigung oder Diskriminierung je nach spezifischen Inhalten, Anwendungen oder Diensten oder spezifischen Kategorien derselben vor und ist grundsätzlich verboten", stellt die Bundesregierung fest.

Kunden müssen auch darüber informiert werden, welche Datenübertragungsgeschwindigkeit realistisch zur Verfügung steht und welche Rechtsbehelfe ihnen im Fall der Nichterbringung der Leistung nach nationalem Recht zur Verfügung stehen.

Ein Entschließungsantrag der Grünen-Fraktion (18/12133) wurde abgelehnt. Die Grünen hatten eine lückenhafte Umsetzung von EU-Vorschriften kritisiert. Deren Zielsetzung, fairen Wettbewerb zu ermöglichen und die Verbraucher besser zu schützen, werde mit dem Gesetz nicht erreicht. Die vorgesehenen Sanktionen und Bußgelder besonders bei Abweichungen von der Datenrate seien zu gering.