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HAUSHALT : Investitionsregel umstritten

02.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
1 Min

Ein Vorstoß der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Reform der Haushaltsregeln und Vermögensaufstellung des Bundesvermögens ist bei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses auf ein geteiltes und in der Tendenz skeptisches Echo gestoßen. In einem Antrag (18/11188) fordern die Grünen unter anderem, dass das Bundesvermögen künftig in Anlehnung an die kaufmännische Bilanzierung dargestellt werden soll, um den "Verschleiß der öffentlichen Infrastruktur" transparent zu machen. Dies soll mit einer neuen Investitionsregel einhergehen. Abschreibungen auf das Vermögen sollen demnach mindestens durch Neuinvestitionen ersetzt werden.

Friedrich Heinemann (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim) griff die Prämissen des Antrags kritisch auf. So sei die damit vorausgesetzte "Vermögenskonstanz" des Staates keineswegs zwingend, sondern abhängig von den jeweiligen Umständen. Mark Hallerberg (Hertie School of Governance) betonte, dass die Definition von Investitionen grundsätzlich problematisch sei. Zudem habe die bis 2009 im Grundgesetz verankerte "Bruttoverschuldungsregel" schon nicht funktioniert und zu regelmäßig steigenden Schulden geführt. Eine Fiskalregel, wie von den Grünen vorgeschlagen, sei daher unnötig.

Für eine Investitionsregel im Sinne der Grünen sprach sich Michael Thöne (Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln) aus. Er argumentierte, dass Investitionen in der Politik "strukturell benachteiligt" seien. Es bestehe aber Handlungsbedarf, eine Investitionsregel sei daher zumindest zum "Nettovermögenserhalt" sinnvoll. Die aktuellen Indikatoren der Haushaltspolitik - einerseits Budgetsaldo, andererseits die Tragfähigkeitsberichterstattung - seien beide gut, aber "investitionsblind".