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ENERGIE : Kontroverse um Mieterstrom

26.06.2017
2023-08-30T12:32:23.7200Z
1 Min

Ja zur Förderung von Solarstromanlagen auf Miethausdächern - aber nicht so: In dieser Bewertung des von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurfs zum Mieterstrom (18/12728, 18/12355) waren sich die Sachverständigen bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie unter der Leitung des Vize-Vorsitzenden Klaus Barthel (SPD) einig. Mit dem Gesetz soll die Beschränkung der Förderung auf Eigenheime beendet werden. Vermieter sollen einen Zuschuss erhalten, wenn sie Solarstrom ohne Nutzung des Netzes direkt an Letztverbraucher in dem betroffenen Wohngebäude liefern und Mieter diesen Strom verbrauchen.

Wesentliche Einwände kreisten um die Kostenverteilung: Wer in einem Gebäude ohne Mieterstrom-Förderung wohne, müsse mehr bezahlen als vorher, kritisierte Maren Petersen (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.). Katherina Reiche (Verband kommunaler Unternehmen) forderte: "Das Umlagen- und Entgeltsystem sollte grundlegend überarbeitet werden, um in Zukunft eine faire Lastenverteilung sicherzustellen."

Thomas Engelke (Verbraucherzentrale Bundesverband) begrüßte, dass die Mieter laut Gesetzentwurf den Stromanbieter weiter frei wählen dürfen und der Strom- nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden soll. Lukas Siebenkotten (Deutscher Mieterbund) kritisierte: "Eigenstrom wird auch künftig besser gefördert als Mieterstrom." Marc Elxnat (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) verwies auf Einbußen der Gemeinden bei den Konzessionsabgaben. Deshalb werde die angestrebte Ausbaubegrenzung von 500 Megawatt pro Jahr "ausdrücklich begrüßt". fla